Neuer Anlauf für ein Altersvorsorgekonto

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Ein effizientes staatlich gefördertes Altersvorsorgekonzept vermisst Acatis-Geschäftsführer Dr. Hendrik Leber bislang in Deutschland und geht mit einem eigenen Konzept in die Offensive.

Danach soll jede natürliche Person in Deutschland ein solches Altersvorsorgekonto eröffnen dürfen (Prinzip 1). Diese Beschränkung sei ein pragmatischer Weg, um Missbrauch zu verhindern. Firmenkonten sollten nicht erlaubt sein, aber Depots für minderjährige Kinder oder Enkel.

Die Depots erhalten nach den Vorstellungen von Dr. Hendrik Leber bei den depotführenden Banken eigenständige Nummernkreise. Das ermöglicht es allen Beteiligten wie Arbeitgeber und Steuerbehörden ein Altersvorsorgedepot an der Kontonummer eindeutig zu erkennen. Rückfragen oder Bescheinigungen erübrigen sich.

Für die Anlagen in dem Depot ist keine Kassehaltung erlaubt. Fließt Geld aufs Konto, muss es sofort in aktiv oder passiv verwaltete Investmentfonds investiert werden. Die Depots sollen bei einer EU-Inlandsbank liegen, können jedoch von einer Bank zur anderen transferiert werden. Dadurch erhofft sich der Acatis-Geschäftsführer ausreichend Flexibilität für den Sparer und Leistungswettbewerb unter den Anbietern.

 

 

Spielfeld für den gesamten Finanzsektor
Für die Anlage sollen alle regulierten Investmentfonds in Frage kommen, je nach Neigung und Risikobereitschaft des Einzelnen (Prinzip 2). Das könne eine Beratung des Anlegers erforderlich machen.

„Es ist aber auch vorstellbar, dass Versicherungen oder Banken das Altersvorsorgedepot mit Zusatzleistungen verbinden, zum Beispiel mit Berufsunfähigkeits- oder Todesfalllösungen“, erklärt Dr. Hendrik Leber.

Es solle eine Lösung entstehen, an der der ganze Finanzsektor partizipieren kann. Damit will der Acatis-Inhaber bereits im Vorfeld Kritikern entgegentreten, mit seinem Vorschlag wolle er nur die Fondsindustrie im Wettbewerb um Altersvorsorgegelder stärken.

Interessantes Detail des neuen Vorschlages: Die Kosten der Depotführung, Beratung und Transaktionen sollen nicht unmittelbar dem Depot belastet werden. Das hat nach Dr. Hendrik Lebers Auffassung mehrere Vorteile: Die Kosten der Administration und Zusatzleistungen werden sichtbar.

Das angelegte Kapital steht zudem sofort in vollem Umfang zur Verzinsung zur Verfügung. Im Grunde läuft dann eine Begleitung durch Finanzvermittler auf Honorarberatung hinaus, weil die Kosten in Form einer separaten Rechnung an den Anleger weitergegeben werden.

Mindesthaltedauer von fünf Jahren für alle Anlagen

Um Spekulationen mit dem Altersvorsorgedepot von vornherein zu verhindern, soll es für alle Anlagen eine Mindesthaltepflicht von fünf Jahren geben. Ausnahmen: Fondsschließungen und Gebührenerhöhungen der Fonds.

Das Altersvorsorgedepot soll nach den Vorstellungen von Acatis eine begleitende staatliche Förderung erhalten: bei Einzahlung über den Arbeitgeber entfallen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Aufwendungen sind beim Arbeitgeber als Lohn steuerlich abzugsfähig.

Damit rückt das Altersvorsorgedepot aber in unmittelbare Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung, die Leber wie auch die Riester- und Rürup-Rente für zu kompliziert und überreguliert hält. Das wird der Akzeptanz für das neue Konzept wahrscheinlich nicht zuträglich sein.

Geringe nachgelagerte Besteuerung
Während der Haltedauer bleiben die Erträge im Depot, so das Konzept, steuerfrei. Wer vor dem 65. Lebensjahr auf das Geld zurückgreift, muss mit einer Strafsteuer von 50 Prozent rechnen. Entnahmen ab dem 65. Lebensjahr, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall sollen dagegen nur mit 10 Prozent pauschal und endgültig besteuert werden (Prinzip 3).

„Der sparende Bürger fällt durch seine Eigenvorsorge dem Staat nicht zur Last – das sollte durch steuerliche Begünstigung unterstützt werden. Am Ende profitieren alle“, begründet Dr. Hendrik Leber die Sonderbehandlung.

BVI unterbreitete vor 15 Jahren ähnlichen Vorschlag
Die Initiative von Acatis liefert für die aktuelle Diskussion um die künftige Gestaltung der Alterssicherung in Deutschland eine weitere Facette. Ganz neu ist der Vorschlag allerdings nicht. So hatte der Branchenverband der deutschen Fondsgesellschaften (BVI) bereits 2003 ein Altersvorsorgekonto ins Gespräch gebracht.

Auch damals war eines der Hauptargumente die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Altersvorsorge. Den BVI-Vorschlag ignorierte die Politik jedoch weitgehend. Er verschwand daher ziemlich schnell wieder in den Schubladen des Verbandes. Es wäre also schon ein Fortschritt, wenn das Acatis-Konzept dieses Mal öffentlich intensiv diskutiert würde.

Einwände hagelt es ohnehin garantiert aus vielen Ecken: aus der bisherigen bAV-Welt, die gerade mit der Einführung des neuen Sozialpartnermodells hadert; von den Sozialversicherungen, die Beitragsausfälle fürchten; von den Verfechtern der reinen Lehre, die Altersvorsorge nur als lebenslange Rente verstehen. Anerkennenswert ist der Vorstoß des geschäftsführenden Gesellschafters von Acatis aber allemal.

 

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