Rentenerhöhung kann Steuerpflicht auslösen

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Mit dem Alterseinkünftegesetz führte der Gesetzgeber die nachgelagerte Besteuerung der Renten ein. Schritt für Schritt steigt der Anteil an der Rente, der zu versteuern ist. Steigende Renten und ein sinkender Rentenfreibetrag führen dazu, dass immer mehr Rentner in die Steuerpflicht geraten.

Übersteigt die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag, der 2019 bei 9.168 Euro liegt (Verheiratete 18.336 Euro), dann sind Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Das ist vielen Rentnern gar nicht richtig klar. Ebenso wie der Umstand, dass zusätzliche Erträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen und Betriebsrenten schnell zu einer Steuerpflicht führen können.

Die FDP-Bundestagsfraktion wollte wissen, welche Steuerlast Rentner derzeit bereits schultern müssen. Dazu stellten sie eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Seit einigen Tagen liegt nun die Antwort vor. Tenor: So genau lässt sich das gar nicht beziffern.

 

 

Jüngste Auswertung stammt von 2014
Zum einen liegen lediglich Zahlen von 2014 vor. Wegen der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der nötigen Bearbeitungszeiten (auch für die Statistik) fehlen aktuelle Angaben zu 2018 noch. Die „frischeste“ Auswertung gibt es für das Statistikjahr 2014. Zum anderen ist die Abgrenzung der Steuern auf Renten nicht ohne weiteres möglich.

So weist die Statistik 4,4 Millionen Steuerpflichtige mit Renteneinkünften aus. Das sind allerdings bei weitem noch nicht alles Rentner. Zu den Renteneinkünften gehören schließlich auch private Leibrenten, die können bereits im Alter von 60 oder 62 Jahren beginnen, wenn der Versicherte noch seinem Job nachgeht. Diese 4,4 Millionen Steuerzahler überwiesen 2014 an den Fiskus 31,4 Milliarden Euro. Das macht 12,1 Prozent des Steueraufkommens.

Rentenerhöhung erhöht Zahl der Steuerpflichtigen
Darunter befinden sich 1,1 Millionen Steuerpflichtige, die überwiegend Renteneinkünfte beziehen. Sie tragen allerdings zum Steueraufkommen nur 0,9 Milliarden Euro bei.  Das sind gerade einmal 0,3 Prozent der gesamten Einkommensteuer.

Das zeigt, dass die Steuerpflicht schon viel seltener greift, wenn die Rente das eigentliche Einkommen darstellt. So gibt es zum Beispiel nur 0,3 Millionen Steuerpflichtige, die ausschließlich ihre Rente als Einkommen haben. Sie zahlen insgesamt nur 90 Millionen Euro Steuern.

Dieser Anteil wird sich aber in den Jahren bis 2040 weiter erhöhen. Bis zu diesem Jahr steigt der zu versteuernde Anteil der Rente auf 100 Prozent an. Darüber hinaus steigen die Renten von Jahr zu Jahr mehr oder weniger an. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres zum Beispiel erhöhte sich der Anteil der Steuerpflichtigen mit Rentenbezug um rund 48.000.

 

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