Wer zahlt, wenn Schneedruck oder eine Lawine das Haus beschädigen?

Gothaer: Der Winter hat Deutschland derzeit fest im Griff: Vor allem im südlichen Teil des Landes fällt seit Tagen kräftig Schnee. Vielerorts wächst die Sorge vor Lawinen, in Teilen Bayerns ist sogar der Katastrophenfall ausgerufen worden.

Schneebedeckte Dächer sind zwar auf der einen Seite schön anzusehen, auf der anderen Seite aber auch nicht ungefährlich: 20 Zentimeter der weißen Pracht lasten schnell mit einem Gewicht von etwa zwei Tonnen auf dem Dach. In einigen Teilen Deutschlands dürften derzeit sogar deutlich größere Schneemengen auf den Dächern liegen.

Doch allzu große Sorgen vor Schneedruck scheinen sich deutsche Hausbesitzer nicht zu machen. Nur 22 Prozent halten es laut einer forsa-Studie im Auftrag der Gothaer Versicherung für wahrscheinlich, dass ihr Dach unter zu großer Schneelast nachgeben könnte.

In Bayern, das vom derzeitigen Schneechaos am stärksten betroffen ist, hält immerhin fast jeder Dritte (29 Prozent) einen solchen Fall für wahrscheinlich. Dass eines Tages einmal eine Lawine auf das eigene Haus zurollen könnte, glaubt sogar nur ein Prozent der Befragten.

 

 

Elementarschutz greift bei Naturgefahren
Aber welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn eine Lawine die eigenen vier Wände zerstört oder Schneedruck das Dach zum Einsturz bringt? Quasi unerlässlich für Immobilienbesitzer sind eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung.

„Jeweils zusätzlich sollten Hausbesitzer unbedingt auch eine Elementarversicherung abschließen“, rät Gothaer Experte Steffen Bolzmann. „Denn Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen Gebäude und Inventar zwar vor Schäden durch Feuer oder Sturm, Naturgefahren wie Schneedruck oder Lawinen sind aber nicht gedeckt.“

Wenn also beispielsweise Schneemassen oder Eisklumpen vom Dach stürzen und die Regenrinne beschädigen, benötigen Hausbesitzer eine Elementarversicherung, um nicht auf den Kosten für eventuell nötige Instandsetzungen am Wohngebäude oder Schäden am Inventar sitzen zu bleiben.

 

 

Hauseigentümer müssen Verkehrssicherungspflicht beachten
Eine Elementarversicherung allein entlässt Hausbesitzer aber nicht aus ihren Pflichten: „Türmt sich der Schnee immer höher auf dem Dach, sollte man Fachleute wie einen Statiker oder die Feuerwehr hinzuziehen, um zu klären, wie groß die Einsturzgefahr oder die Gefahr einer Dachlawine ist”, sagt Bolzmann. „Wenn nötig, muss der Hauseigentümer den Schnee beseitigen lassen.“

Bleiben solche Sicherheitsmaßnahmen aus, kann der Versicherer trotz Elementardeckung die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.

Stürzen Schnee und Eis in Form einer Dachlawine vom Dach und verletzten Menschen oder beschädigen Autos, haftet in der Regel der Hauseigentümer, denn er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür sorgen, dass niemand durch Dachlawinen gefährdet wird.

Vor Schadenersatzforderungen Dritter schützt ihn eine Haus- und Grundbesitzer oder Privat-Haftpflichtversicherung. In den Bauvorschriften legen die einzelnen Gemeinden fest, was im Rahmen der Sorgfaltspflicht genau zu tun ist.

 

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