ING DiBa: Immobilienkauf: Die Wahl des richtigen Immobilienmaklers

ING DiBa:Das Haus gefällt. Der Preis stimmt auch. Nur auf die Maklerprovision – je nach Region können es bis zu 7,4 Prozent des Kaufpreises sein – könnten Käufer gut verzichten. Oder besser doch nicht? Wenn in Deutschland eine Immobilie den Eigentümer wechselt, sind in vielen Fällen Makler beteiligt. Dabei kann es gute Gründe geben, auf professionellen Rat zu vertrauen. Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:

Marketmaker
Bei der Bewertung einer Immobilie liegen die Preisvorstellungen von Verkäufer und Käufer oftmals weit auseinander. Gerade für Käufer ist es schwer, den Preis einer Immobilie realistisch zu bewerten. Wie hoch sind die Grundstückspreise genau in diesem Gebiet? Was ist das Haus noch wert? Rechtfertigen Öko-Heizung und Eichenparkett wirklich den hohen Wohnungspreis? Hier kommt der Makler ins Spiel. In der Regel sorgt er dafür, dass Käufer und Verkäufer einer Immobilie auf einem angemessenen Preisniveau zusammenfinden und beide zufrieden sind.

Worauf man bei der Wahl des Maklers achten sollte
Natürlich macht der Makler ein Geschäft auch im eigenen Interesse. Er weiß: Je höher der Verkaufspreis angesetzt ist, desto üppiger fällt am Ende die Provision für ihn aus. Deshalb Achtung: Wenn ein Makler dem Käufer preislich zu sehr entgegenkommt, hat er den ursprünglichen Preis nicht wirklich seriös angesetzt. Doch das ist nur ein Zeichen, auf das man achten sollte. Folgende Punkte sollte ein Makler ebenfalls erfüllen:

  • Der Makler sollte möglichst einem großen Immobilienverband angehören, z.B. dem Immobilienverband Deutschland (IVD)
  •  Der Makler sollte sehr gut über die Immobilie informiert sein und alle Fragen beantworten können
  • Der Makler sollte schon lange am Ort tätig sein und den lokalen Markt kennen 
  • Er sollte sich für einen fairen Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer einsetzen 
  • Darüber hinaus sollte er alle relevanten Unterlagen bereithalten:    
– Baubeschreibung  
– Genehmigte Baupläne 
– Unterlagen über erfolgte oder vorgesehene Renovierungsarbeiten
– Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung sowie Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und aktuelle    Nebenkostenabrechnung
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