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Kooperationsvereinbarung mit der European Derivatives Group

Das IZA Institut für ZertifikateAnalyse bringt standardisierte QualitätsPrüfung für Neuemissionen von Anlagezertifikaten und schließt eine Kooperationsvereinbarung mit der European Derivatives Group (EDG).

Das IZA Institut für ZertifikateAnalyse und die EDG, zwei unabhängige Gesellschaften, die sich für Transparenz und Nachhaltigkeit am Zertifikatemarkt einsetzen, geben ihre Kooperation bekannt. Zukünftig soll das am Markt etablierte Zertifikate-Rating der EDG Grundlage der QualitätsPrüfung des IZA sein. Während das Zertifikate-Rating der EDG die quantitativen Kriterien eines Produktes erfasst, erweitert das IZA die Prüfung um qualitative Kriterien.

Gerade in den letzten Tagen mussten Anlagezertifikate – immer wieder zu Unrecht und meist aus Unkenntnis heraus – in zahlreichen Medien als Sündenbock herhalten, obwohl der weltweit führende deutsche Zertifikatemarkt nach wie vor eine Vielzahl an hochwertigen und einzigartigen Investitionsmöglichkeiten für Anleger bereithält. Das unabhängige Institut für ZertifikateAnalyse bietet sich vor diesem Hintergrund gerne an, Anlegern, Vertrieben, Journalisten und Emittenten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. In Zusammenarbeit mit seinen Kooperationspartnern, dem Deutschen Derivate Verband (DDV) und weiteren Marktteilnehmern, wird das IZA neue Standards beim Vertrieb von Zertifikaten setzen.

Im Vorfeld der Kooperation mit der EDG hat das IZA die QualitätsPrüfung für Anlagezertifikate überarbeitet. Ziel der Prüfung ist es nicht, das relativ beste Zertifikat aus einer Peer-Group zu identifizieren, sondern die absolute Güte eines Produktes nach bestimmten Kriterien zu erfassen. „Es gibt am Markt bereits Ratings, mit denen gute Zertifikate aus der Masse herausgefiltert werden können, doch werden Zertifikate meist in der Zeichnungsphase pro-aktiv vertrieben“, sagt Florian Roebbeling, Leiter des IZA. „Diese Zertifikate haben oftmals kein Rating und Anleger bekommen von der Vertriebsstelle in der Regel auch keine Alternativen angeboten. Hier ist es wichtig, dass sowohl der Vertrieb, als auch der Endkunde mit einer unabhängigen Bescheinigung über die Güte des Produkts arbeiten können.“

Die QualitätsPrüfung erfolgt anhand von 13 PrüfKriterien, die in den drei Hauptbereichen Konzept, Kosten und Kommunikation zusammengefasst werden. Das Ergebnis der QualitätsPrüfung wird als Gesamturteil anlegerfreundlich in Form von ein bis fünf Sternen auf dem IZA PrüfSiegel angezeigt. Zusätzlich erhält der Nutzer einen kostenlosen QualitätsReport, der die Ergebnisse der 13 PrüfKriterien im Detail anzeigt. Basis der QualitätsPrüfung ist neben dem Zertifikate-Rating von EDG die Risikoklassifizierung des Deutschen Derivate Verbands (DDV). Mit der Risikoklasse des DDV wird die Gewichtung der einzelnen Kriterien festgelegt. Bei einem konservativen Produkt aus der Risikoklasse 1 ist bei der QualitätsPrüfung des IZA beispielsweise die „Bonität des Emittenten“ signifikant höher gewichtet als bei einem Hebel-Produkt aus der Risikoklasse 5. Der Basiswert selbst und die daraus resultierende Ertragschance des Zertifikats werden nicht bewertet. So ist es dem IZA möglich, unabhängig von der Struktur, dem Basiswert oder der gewünschten Asset Allocation, eine Aussage über die Qualität des Produktes zu erteilen.

Die QualitätsPrüfung kann für jedes Produkt von professionellen Marktteilnehmern beantragt werden. Die Beschreibung des Bewertungsschemas im Internet, sowie die Bestellung eines begleitenden Fachbeirates sorgen für einen unabhängigen und genormten Bewertungsprozess. Darüber hinaus sind alle professionellen Marktteilnehmer eingeladen, sich im Institut den Bewertungsprozess der QualitätsPrüfung detailliert aufzeigen zu lassen.

Weitere Informationen zum IZA sowie der QualitätsPrüfung unter www.IZA.de

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