Anspruch auf Kindergeld: Die wichtigsten Fakten für Eltern

netbank: Geschätzt rund 35 Milliarden Euro lässt sich der Staat jährlich das Kindergeld kosten, Millionen Familien in Deutschland profitieren davon. Eltern sollten dabei einige Besonderheiten beachten, um ihren Anspruch auf Kindergeld in vollem Umfang nutzen zu können.

Immerhin geht es dabei um erkleckliche Beträge: Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat derzeit (Stand: seit 01.01.2018) jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind steigt der Betrag auf 200 Euro und für jedes weitere Kind gibt es 225 Euro. Damit erhält eine Familie mit vier Kindern pro Jahr 9.756 Euro.

Altersabhängige Regelungen zum Kindergeld
Generell gilt: So lange die Kinder minderjährig sind, wird das Kindergeld ohne Wenn und Aber gezahlt. Am besten stellen Eltern den Antrag auf Kindergeld gleich nach der Geburt. Zuständig ist hierfür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Auf der Website der Bundesagentur können Eltern den Antrag online ausfüllen und dann den unterschriebenen Ausdruck per Post versenden.

Wichtig: Seit Anfang 2018 wird das Kindergeld rückwirkend nur noch für maximal sechs Monate gezahlt. Eltern sollten daher den Antrag möglichst schnell nach der Geburt des Kindes stellen.

Ein neuer Antrag ist erforderlich, wenn das Kind volljährig wird – nach dem 18. Geburtstag entfällt nämlich der allgemeine Anspruch auf Kindergeld. Um die monatlichen Zahlungen weiterhin zu erhalten, müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind noch zur Schule geht oder sich in der ersten Ausbildung befindet. Folgt danach eine weitere Ausbildung, darf das Kind nebenher maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kindergeld.

Darüber hinaus gelten unter anderem folgende Sonderregelungen:

  • Bis zum 21. Geburtstag wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Bis zum 25. Geburtstag gibt es Kindergeld auch während der Absolvierung des Wehrdienstes, Zivildienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres.
  • Nach Vollendung des 25. Lebensjahres fördert die Familienkasse nur noch Kinder, die aufgrund einer bereits zu diesem Stichtag bestehenden Behinderung nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.

Die Günstigerprüfung beim Anspruch auf Kindergeld
Mit der Zahlung des Kindergeldes kommt der Staat seiner Pflicht nach, Eltern im Rahmen der Kinderfreibeträge steuerlich zu entlasten. Weil es sich formal um eine Einkommensteuer-Rückzahlung handelt, führt das Finanzamt jedes Jahr eine so genannte Günstigerprüfung durch.

Die Berechnungsweise: Wären aufgrund eines hohen Einkommens und damit eines entsprechenden Steuersatzes die Eltern besser gestellt, wenn sie auf das Kindergeld verzichten und dafür den Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen würden, erhalten sie die Differenz zwischen dem bereits gezahlten Kindergeld und der aus dem Freibetrag resultierenden Steuerersparnis zusätzlich ausgezahlt. Ergibt die Günstigerprüfung, dass die Steuerersparnis niedriger wäre als das gezahlte Kindergeld, bleibt es bei der Kindergeldzahlung – Rückforderungen des Finanzamtes sind nicht zu befürchten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Ausführungen nur um allgemeine Informationen handelt. Der Beitrag wurde nicht mit der Absicht erstellt, Ihnen einen rechtlichen oder steuerlichen Rat zu geben. Wir haften nicht für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vorgenannten Informationen.

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