Sozialversicherung, Steuern, Finanzen: Welche Neuerungen 2018 bringt

Traditionell ändern sich Gesetze und Verordnungen oftmals zum Jahreswechsel – und so bringt auch das Jahr 2018 einige Neuerungen mit sich.

Eine davon ist noch nicht endgültig vom Gesetzgeber abgesegnet: Die schon von der Deutschen Rentenversicherung angekündigte Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung um ein Zehntelprozent auf 18,6 % wird erst wirksam, wenn die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung erlässt. Andere Neuerungen stehen hingegen schon jetzt fest.

Sozialversicherung: Höhere? Beitragsbemessungsgrenzen und mehr Rente
Sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel angehoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie von 52.200 Euro auf 53.100 Euro pro Jahr.

Für die Rentenversicherung gelten auch 2018 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in West- und Ostdeutschland: Während die Grenze im Westen bei 78.000 Euro Jahresverdienst liegt, beträgt sie im Osten 69.600 Euro.

Klar ist auch, dass die Renten im kommenden Jahr steigen werden. Laut Rentenversicherungsbericht der Regierung sollen im Westen die Renten um 3,09 % und im Osten um 3,23 % angehoben werden. Wirksam werden soll die Anhebung der Renten zum 1. Juli 2018.

Mehr Geld für Eltern und Riester-Sparer
Eine – wenn auch bescheidene – Anhebung ist beim Kindergeld zu verzeichnen: Ab Januar gibt es pro Kind und Monat 2 Euro mehr, was einer Familie mit drei Kindern übers Jahr gerechnet immerhin 72 Euro zusätzlich einbringt.

Für steuerliche Entlastung sollen der um 72 Euro auf 4.788 Euro angehobene Kinderfreibetrag und der um 180 Euro auf 9.000 Euro erhöhte Grundfreibetrag sorgen.

Auch bei der Riester-Förderung gibt es Verbesserungen. So wird die Grundzulage ab 1.1.2018 von derzeit 154 Euro auf 175 Euro angehoben. Die Kinderzulagen bleiben hingegen unverändert.

Ausblick: Neue KFZ-Steuer bringt Mehrbelastung für Neuwagenkäufer
Die KFZ-Steuer wird aus dem Hubraum und dem Kohlendioxidausstoß ermittelt – und bei letzterem stellt die Bundesregierung das Prüfverfahren auf eine realitätsnähere Methode um.

Das neue WLTP-Verfahren gilt für Neuwagen, die ab September 2018 auf den Markt gebracht werden. Für deren Besitzer dürfte nach Ansicht von Experten die Steuerbelastung im Vergleich zum bisherigen NEFZ-Verfahren um durchschnittlich etwa 20 % ansteigen.

Für Besitzer von Autos, die vor dem 1. September 2018 zugelassen sind, gelten jedoch weiterhin die alten Berechnungsweisen.

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