Start ins Studium: Was finanziell zu regeln ist

netbank: Nach dem bestandenen Abitur noch ein ausgedehnter Urlaub, und dann folgt der Start ins Studium: Auch in diesem Herbst stehen in Deutschland zigtausende Studienanfänger in den Startlöchern. Viele davon haben nicht nur die Zusage für den Studienplatz in der Tasche, sondern planen bereits den Auszug aus der elterlichen Wohnung in die Wohnung oder WG am Studienort.

Damit auch in finanzieller Hinsicht der Start in den neuen Lebensabschnitt möglichst reibungslos klappt, sollten sich junge Menschen rechtzeitig vor Umzug und Studienbeginn um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern.

 

Erster Schritt: Einnahmen, Ausgaben, BAföG
Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, sollte schon zuvor die künftigen Kosten kalkulieren. Miete fürs WG-Zimmer, Studententicket, Verpflegung und Lernmaterial: Das geht unterm Strich ordentlich ins Geld. Wie teuer das auswärtige Studieren letzlich wird, hängt sowohl vom eigenen Konsumverhalten als auch von den Wohnkosten am Studienort ab. Häufig liegt die Spanne je nach Stadt und Lebensstil zwischen 600 und 1.100 Euro pro Monat.

Um die Ausgaben zu finanzieren, kann neben Minijob und elterlicher Unterstützung auch staatliche Förderung in Form von Bafög in Frage kommen. Studienanfänger tun gut daran, sich frühzeitig zu informieren und spätestens bei Semesterbeginn den Antrag zu stellen – denn Bafög wird nicht rückwirkend gezahlt.

 

Haftpflicht- und Krankenversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, um sich im Falle eines Missgeschicks gegen teure Haftungsansprüche zu schützen. Vor dem Beginn des Studiums sollte mit dem Versicherer geklärt werden, ob die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern weiter besteht oder der Abschluss einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung notwendig ist.

Bei der Krankenversicherung gilt: Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind, bleiben Kinder auch bei Aufnahme eines Studiums im Regelfall kostenlos mitversichert, sofern deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Andere Regeln gelten, wenn die Eltern privat versichert sind.

 

Dann gilt es zu überlegen, ob die studierenden Kinder einen Studententarif bei der privaten Krankenversicherung abschließen oder in die studentische Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.

 

Die erste Mietwohnung: Schufa, Kaution & Co.
Wer erstmals eine Wohnung oder ein WG-Zimmer anmietet, bekommt es möglicherweise mit der Schufa zu tun. Der Grund: Oftmals verlangen Vermieter von ihren neuen Mietern die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft. Diese kann online auf der Internetseite der Schufa angefordert werden und kostet derzeit 29,95 Euro.

Üblich ist es, dass beim Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution an den Mieter gezahlt wird, die nach dem Auszug wieder zurückerstattet wird. Deren Höhe ist übrigens gesetzlich begrenzt: Bei der Vermietung von Wohnraum an Privatpersonen darf der Vermieter maximal drei Monats-Kaltmieten als Kaution verlangen (Tipp der Redaktion: Mietkautionskonto: Steuervorteile für Mieter).

 

 

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