6 Steuerspartipps zum Jahresende

Spätestens im Frühjahr 2018 bekommen es die meisten Bundesbürger wieder mit einer Elster zu tun, die eher unangenehme Assoziationen weckt. Wer effektive Möglichkeiten zum Steuersparen nutzen möchte, sollte aber schon vor dem Jahresende handeln.

Als die Finanzbehörden vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung einführten, musste dafür ausgerechnet die diebische Elster als „Wappentier“ herhalten. Ziemlich kurios – und nicht gerade einladend. Doch lassen Sie sich davon nicht abschrecken.

Denken Sie besser frühzeitig an die nächste Steuererklärung. Am besten gleich jetzt. Denn damit die Forderung des Fiskus möglichst niedrig ausfällt, sollten Sie bereits im laufenden Jahr aktiv werden. Auch wenn der Stichtag für die Steuererklärung 2017 erst der 31. Mai 2018 ist. Wo können Sie ansetzen?

1. Handw?erker in den Haushalt!
Zugegeben: In den letzten Wochen des Jahres noch einen Handwerker-Termin zu ergattern, könnte knapp werden – aber der Einsatz kann sich lohnen. Pro Jahr lassen sich haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Höhe von bis zu 6.000 Euro steuermindernd geltend machen – und zwar zu einem Fünftel der Rechnungssumme, maximal bis zu 1.200 Euro.

Wichtig: Die Summe bezieht sich ausschließlich auf Arbeitslohn, Anfahrt und Maschinenmiete. Kosten für Material wie Wandfarbe oder Kacheln bleiben außen vor.

Sollte der Maler oder Fliesenleger im alten Jahr tatsächlich keinen Termin mehr freihaben, kann auch eine Anzahlung an den Handwerksbetrieb geleistet und bei der Steuererklärung angegeben werden. Entscheidend ist, dass das Geld noch im alten Jahr gezahlt wurde.

Zudem dürfen Sie den Betrag nicht bar bezahlen. Nur wenn Sie die Summe überwiesen haben, wird das Finanzamt Ihren Steuerabzug anerkennen.

Auch die Arbeitskosten, die Ihnen eine Haushaltshilfe, ein Gärtner oder ein Schneeräumdienst in Rechnung stellt, können im Rahmen der Höchstbeträge zu 20 Prozent bei der Steuer geltend gemacht werden.

2. Das richtige Timing bei Werbungskosten
Von Werbungskosten spricht man, vereinfacht ausgedrückt, wenn man Geld aufwenden muss, um welches zu verdienen – zum Beispiel für die Fahrt zur Arbeit. 1.000 Euro erkennt das Finanzamt jedes Jahr pauschal ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten an.

Wer höhere Werbungskosten hat, etwa durch einen weiten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, bekommt diese anerkannt, wenn sie entsprechend belegt werden.

Liegt man mit den jährlichen Werbungskosten nah an der 1.000-Euro-Schwelle, ist es ratsam, den Zeitpunkt für Ausgaben wie Berufsbekleidung oder Anschaffungen fürs Arbeitszimmer ganz gezielt zu wählen.

So kann man erreichen, dass man in einem Jahr auf einen höheren Betrag kommt als die Pauschale. Diesen macht man dann auch steuermindernd geltend. Im folgenden Jahr hält man die Werbungskosten bewusst niedrig und nutzt den Pauschbetrag.

Nicht nur bei Arbeitnehmern gibt es Werbungskosten – auch Immobilienbesitzer können Werbungskosten für Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten geltend machen, die nötig sind, um die Wohnung oder das Haus vermieten zu können.

Einen Pauschalbetrag wie bei den Arbeitnehmern gibt es für die Werbungskosten von Vermietern allerdings nicht. Trotzdem kann man mit dem richtigen Ausgaben-Timing bares Geld sparen.

3. Ausg?aben für die Gesundheit planen
Ob Zahnersatz oder Gleitsichtbrille – unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Fiskus an den Krankheitskosten. Nämlich dann, wenn die „zumutbare Belastung“ überschritten wird. Je nach Familienstand und Einkommen liegt dieser Anteil bei bis zu 7% der eigenen Einkünfte.

Ähnlich wie bei den Werbungskosten kann die Wahl des Zeitpunkts, wann eine bestimmte Behandlung oder Medikamentenbestellung beglichen wird, dazu führen, über diese Schwelle zu gelangen – und von der steuerlichen Entlastung zu profitieren.

4. Vorauszahlun?gen können sich lohnen
Wer als privat Krankenversicherter 2017 besonders hohe Einkünfte erzielt hat und davon ausgeht, im kommenden Jahr weniger zu verdienen, kann eventuell bereits in diesem Jahr die kompletten Beiträge für die Krankenversicherung 2018 zahlen. Dadurch kann ein besonders hoher Steuersatz für das aktuelle Jahr deutlich reduziert werden.

5. Checken Sie? Ihre Freistellungsaufträge
Als Sparer sollten Sie jetzt ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Nur so können Sie auch im nächsten Jahr den Sparerpauschbetrag von 801 für Alleinstehende und 1.602 Euro für Paare optimal verteilen und voll ausschöpfen. 

Sofern Ihre Einkünfte durch Zinsen, Dividenden, Aktien und Fonds unterhalb dieser Beträge liegen, muss Ihre Bank mit dem Freistellungsauftrag keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. 

Für die Konten von Minderjährigen können Eltern einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 801 Euro stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.

6. Rund? um Riester
Riestern Sie? Falls ja, Denken Sie daran, die staatliche Zulage für 2017 zu beantragen! Sollten Sie das in den letzten Jahren versäumt haben, können Sie bis Jahresende auch noch Anträge für die Zulagen der Jahre 2016 und 2015 stellen. 

Wie hat sich Ihr Gehalt entwickelt? Sind Ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag so gestaltet, dass Sie das Optimum an staatlicher Zulage und Steuervorteilen erzielen? Eine Anpassung kann sich lohnen!

Fragen Si?e die Experten!
Mit unserem Artikel wollen wir Sie vor allem auf den einen oder anderen hilfreichen Aspekt für Ihre Steuererklärung aufmerksam machen. Er kann und will nicht den Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ersetzen. Wir empfehlen Ihnen, sich am besten fachlichen Rat einzuholen.

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