7 Tipps zum Steuern sparen: Absetzbare Ausgaben und Hinweise für das richtige Timing

Targobank: Jedes Frühjahr bekommen es die meisten Bundesbürger wieder mit einer ELSTER zu tun, die eher unangenehme Assoziationen weckt: Die jährliche Abgabe der Steuererklärung für zahlreiche Arbeitnehmer naht. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand – wir zeigen, welche Ausgaben Sie absetzen und wie Sie effektiv Steuern sparen können.

Als die Finanzbehörden vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung einführten, musste dafür ausgerechnet die diebische Elster als „Wappentier“ herhalten. Ziemlich kurios – und nicht gerade einladend. Doch lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Denken Sie besser frühzeitig an die nächste Steuererklärung.

Am besten gleich jetzt. Auch wenn der Stichtag für die Steuererklärung 2018 erstmalig der 31. Juli 2019 ist, bis zum vergangenen Jahr war Stichtag der 31. Mai. Beauftragen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, hat das Ganze sogar bis zum 28. Februar 2020 Zeit.

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und viele verzichten deshalb darauf. Das Ausfüllen der Formulare empfinden sie als lästig.

Doch für die meisten Angestellten würde sich die investierte Zeit lohnen. Das Finanzamt erstattete laut Statistischem Bundesamt allein im Jahr 2017 jedem Arbeitnehmer im Schnitt 935 Euro. Geld, das man gut in die private Altersvorsorge oder in passende Geldanlagen stecken könnte.

 

 

Der Pauschbetrag von 1.000 Euro wird ohne Nachweis schon bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Wer für den Beruf mehr ausgegeben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen jeden weiteren Cent bei der Steuererklärung geltend machen. Damit die Forderung des Fiskus möglichst niedrig ausfällt, sollten Sie bereits im laufenden Jahr aktiv werden.

1. Werbungskosten
Zu den wichtigsten Ausgaben gehören die Werbungskosten. Dazu zählen etwa Fahrt- und Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten.

Liegt man mit den jährlichen Werbungskosten nah an der 1.000-Euro-Schwelle, ist es ratsam, den Zeitpunkt für Ausgaben wie Berufsbekleidung oder Anschaffungen fürs Arbeitszimmer ganz gezielt zu wählen. So kann man erreichen, dass man in einem Jahr auf einen höheren Betrag kommt als die Pauschale. Diesen macht man dann auch steuermindernd geltend. Im folgenden Jahr hält man die Werbungskosten bewusst niedrig und nutzt den Pauschbetrag.

Nicht nur bei Arbeitnehmern gibt es Werbungskosten – auch Immobilienbesitzer können Werbungskosten für Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten geltend machen, die nötig sind, um die Wohnung oder das Haus vermieten zu können. Einen Pauschalbetrag wie bei den Arbeitnehmern gibt es für die Werbungskosten von Vermietern allerdings nicht. Trotzdem kann man mit dem richtigen Ausgaben-Timing bares Geld sparen.

 

 

2. Ausgaben für die Gesundheit planen
Ob Zahnersatz oder Gleitsichtbrille – unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Fiskus an den Krankheitskosten. Nämlich dann, wenn die „zumutbare Belastung“ überschritten wird. Je nach Familienstand und Einkommen liegt dieser Anteil bei bis zu sieben Prozent der eigenen Einkünfte.

Ähnlich wie bei den Werbungskosten kann die Wahl des Zeitpunkts, wann eine bestimmte Behandlung oder Medikamentenbestellung beglichen wird, dazu führen, über diese Schwelle zu gelangen – und von der steuerlichen Entlastung zu profitieren.

3. Checken Sie Ihre Freistellungsaufträge
Als Sparer sollten Sie jetzt ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Nur so können Sie auch im nächsten Jahr den Sparerpauschbetrag von 801 für Alleinstehende und 1.602 Euro für Paare optimal verteilen und voll ausschöpfen.

Sofern Ihre Einkünfte durch Zinsen, Dividenden, Aktien und Fonds unterhalb dieser Beträge liegen, muss Ihre Bank mit dem Freistellungsauftrag keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Für die Konten von Minderjährigen können Eltern einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 801 Euro stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.

 

 

4. Einkünfte aus Kapitalvermögen
Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss diese versteuern. Wer zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hat, etwa weil er vergessen hat, bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich die zu viel gezahlten Steuern über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen.

5. Altersvorsorgeprodukte
Auch mit staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente lassen sich Steuern sparen. Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt werden. Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt vom Einkommensteuersatz ab. Steuern werden zudem erst in der Auszahlungsphase fällig.

Riestern Sie? Falls ja, Denken Sie daran, die staatliche Zulage für 2018 zu beantragen! Sollten Sie das in den letzten Jahren versäumt haben, können Sie bis Jahresende auch noch Anträge für die Zulagen der Jahre 2017 und 2016 stellen.

Wie hat sich Ihr Gehalt entwickelt? Sind Ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag so gestaltet, dass Sie das Optimum an staatlicher Zulage und Steuervorteilen erzielen? Eine Anpassung kann sich lohnen!

 

 

6. Sonderausgaben
Auch Sonderausgaben senken die Steuerlast. Hierzu zählen der Unterhalt für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner, Kinderbetreuungskosten, Kosten von bis zu 6.000 Euro jährlich für Ihre eigene Berufsausbildung wie das Erststudium und die erste Berufsausbildung sowie die Kirchensteuer.

Gelder für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen gehören ebenfalls dazu. Auch einzelne Versicherungen können im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Außergewöhnliche Belastungen wie die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes können zudem ebenso angegeben werden, wie Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene.

 

 

7. Vorauszahlungen können sich lohnen
Wer als privat Krankenversicherter 2017 besonders hohe Einkünfte erzielt hat und davon ausgeht, im kommenden Jahr weniger zu verdienen, kann eventuell bereits in diesem Jahr die kompletten Beiträge für die Krankenversicherung 2018 zahlen. Dadurch kann ein besonders hoher Steuersatz für das aktuelle Jahr deutlich reduziert werden.

Ein Tipp zum Schluss:
Übrigens kann noch bis zum 31.12.2019 rückwirkend eine Steuererklärung für das Jahr 2015 eingereicht werden. Für die folgenden Jahre ebenfalls, sofern noch keine Steuererklärung für diese Jahre eingereicht wurde. Der Bundesfinanzhof hat per Gesetz 2009 die Frist für rückwirkende Steuererklärungen von zwei auf vier Jahre angehoben. Geld, das man nicht verschenken sollte.

 

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