Black Friday – Ein Feiertag für Schnäppchenjäger?

Angst vor einem Börsencrash muss an diesem „Black Friday“ am 24. November wohl niemand haben. Denn so heißt in den USA traditionell der Tag nach Thanksgiving, mit dem „Schwarzen Freitag“ von 1929 hat das nichts zu tun.

Dagegen spielt der „Black Friday“ in der Vorweihnachtszeit eine wichtige Rolle für Verbraucher und Einzelhandel – denn es locken gewaltige Rabatte. Inzwischen auch in Deutschland.

Der Name „Black Friday“ wurde in Deutschland erstmals von Apple für eine große Rabatt-Aktion genutzt – und zwar genau vor zehn Jahren. Inzwischen ist der vierte Freitag im November hierzulande vor allem bei Online-Händlern ein fester Termin für extreme Sonderangebote.

Aber auch Ladengeschäfte folgen dem Trend. Und einige Anbieter dehnen den Angebotszeitraum auf eine ganze Woche aus. Wer danach noch immer nicht genug vom Shoppen hat, kann am darauffolgenden Montag, dem „Cyber Monday“, noch einmal zuschlagen. Viele Online-Shops starten an diesem Tag nämlich ihren Weihnachtsverkauf mit großen Rabatt-Aktionen.

Wie der „Black Friday“ zu seinem Namen gekommen ist – darüber lässt sich nur spekulieren: Die einen meinen, die Menschenmengen in den Einkaufsstraßen haben diese regelrecht schwarz erscheinen lassen. Andere halten es für wahrscheinlicher, dass es etwas mit schwarzen – statt roten – Zahlen zu tun habe, die in den Bilanzen der Händler an diesem umsatzstarken Tag vorherrschen.

Oft begegnen Ihnen aber am Novemberende auch Rabatte, die gar nicht direkt mit „Black Friday“ werben. Denn anders als der „Winterschlussverkauf“ oder das Wort „Sale“ ist „Black Friday“ kurioserweise markenrechtlich geschützt.

Nach Ansicht von Rechtsexperten sollten Internet-Händler daher unbedingt darauf verzichten, mit dem Begriff „Black Friday“ zu werben: Wer zum Aktionstag am 24.11.2017 mit „Black Friday“ wirbt, kann unter Umständen eine markenrechtliche Abmahnung erhalten, warnen die Juristen.

Echte Schnäppchen erkennen
Verbraucher sollten sich – wie bei allen Rabatt-Aktionen – aber nicht allein von den üppigen Prozentangaben leiten lassen. Oft wird als Ausgangswert der Prozentrechnung ein rein theoretischer Preis, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, zugrunde gelegt.

Die echten Verkaufspreise – auch ohne Rabatt-Aktion – liegen bereits weit unter dieser Empfehlung. Ob ein Angebot am Black Friday also tatsächlich so sensationell ist, wie es beworben wird, kann man am besten beurteilen, wenn man ein bestimmtes Produkt im Auge hat und die Preisentwicklung bei verschiedenen Anbietern über einige Zeit verfolgt hat.

Doch nicht nur vor Schnäppchen, die womöglich gar keine sind, sondern auch vor handfesten Gefahren sollte man am „Black Friday“ auf der Hut sein: Die spektakulärsten Rabatte können auf einer Seite angeboten werden, die in Wirklichkeit die gefälschte Version eines echten Online-Händlers ist.

Größte Vorsicht ist bei Phishing-Mails geboten, die Ihre Bankdaten ausspähen wollen: Öffnen Sie keinesfalls mitgesendete Attachments oder Hyperlinks. Sicherer ist es, bei zertifizierten Online-Shops auf Schnäppchenjagd zu gehen, die beispielsweise von der Initiative D21 empfohlen werden – und das natürlich nicht nur am „Black Friday“

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