BaFin erleichtert übergangsweise Kundenauthentifizierung

Bankenverband: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Probleme bei der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) reagiert. Laut einer Mitteilung vom 21. August erlaubt die Finanzaufsicht bis auf Weiteres die Nutzung bestehender, einfacherer Sicherheitsbestimmungen bei Kreditkarten-Zahlungen im Internet.

Ursprünglich sollte es vom 14. September an eine Pflicht für sogenannte starke Kundenauthentifizierungen geben. Die BaFin will durch den Aufschub “Störungen bei Internetzahlungen verhindern und einen reibungslosen Übergang auf die neuen Anforderungen” ermöglichen, hieß es.

Bei der starken Authentifizierung müssen Kunden ihre Identität mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: “Wissen” (beispielsweise Geheimnummer/PIN), “Besitz” (Smartphone, Original-Zahlungskarte), “Sein” (biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck).

 

 

Die BaFin wies darauf hin, dass kartenausgebende Zahlungsdienstleister in Deutschland auf die neuen Anforderungen vorbereitet seien. Anders sehe dies bei den Unternehmen aus, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzten. Bei ihnen bestehe nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) teilte mit, dass die Banken und Sparkassen ihre Vorbereitungen für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung durch Einsatz des 3-D Secure-Verfahrens bereits nahezu abgeschlossen haben.

Die BaFin nannte keinen Zeitpunkt, bis zu dem die Erleichterungen gültig sind. Wann sie auslaufen, werde die BaFin nach Gesprächen mit Marktteilnehmern und der Europäischen Bankenaufsicht EBA festlegen. Ähnliche Übergangsregelungen gibt es bereits in Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien und den Niederlanden.

 

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