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Beschluss des österreichischen Nationalrates: Einlagen für Privatanleger in voller Höhe abgesichert

Mit Beschluss des österreichischen Nationalrates vom 20.10.2008 wurde die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich grundlegend ausgeweitet.

Rückwirkend ab dem 01.10.2008 gibt es in Österreich eine Garantie in unbegrenztem Ausmaß für die Einlagen auf privaten Girokonten und Sparbüchern. Waren bislang die Einlagen von Privatkunden bei einem Kreditinstitut nur bis Euro 20.000,00 gesichert, so sind nunmehr sämtliche Spar-, Giro- und Termineinlagen in unbegrenztem Ausmaß durch eine gesetzlich verankerte Staatshaftung garantiert.

Auch Klein- und Mittelbetriebe mit einem Umsatz bis zu 9,6 Millionen Euro kommen nunmehr in den Genuss einer erhöhten Einlagensicherung, und zwar bis zu einem Betrag von Euro 50.000,00. Der bisherige Selbstbehalt der Unternehmen in Höhe von zehn Prozent bleibt allerdings unverändert aufrecht.

Darüber hinaus dürfen wir nochmals darauf hinweisen, dass Vermögenswerte in den Kundendepots (wie beispielsweise Anleihen, Aktien, Fonds) im Falle eines Bankkonkurses direkt dem Kunden zustehen und somit aus der Konkursmasse ausgesondert werden.

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