CDU will Abkehr vom einheitlichen Rentenalter

Deutsches Institut für AltersvorsorgeÜberraschend mutige Vorschläge diskutiert die CDU derzeit für die Reform der Rente. Einer davon sieht ein individuelles Rentenalter vor.

Noch vor nicht allzu langer Zeit galt in den meisten Bundestagsparteien die Parole “Bloß keine neue Diskussion über das Rentenalter”. Zu gut waren noch die Turbulenzen in Erinnerung, die der Beschluss über die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre einst auslöste.

Jetzt schert die CDU aus dieser Phalanx aus. Ende November beschloss deren Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt einen ganzen Katalog von Reformschritten für die Alterssicherung in Deutschland. Unter Punkt 1.3 “Rentenleistung – Renteneintrittsalter” führen die Autoren dieses Reformpapiers als dritte Stufe die Individualisierung der bisher fixen Regelaltersgrenze auf.

 

 

Zugewinn an Lebenszeit fair aufteilen

Zwar fehlen detaillierte Angaben, wie dies geschehen soll, aber zwei Kriterien sind zumindest aufgeführt: die unterschiedliche soziale Lebenssituation und die weitere Entwicklung der Lebenserwartung. Letzteres knüpft an Konzepte an, die in Expertenkreisen schon länger auf der Debattenagenda stehen.

Bislang schlägt sich ein Zugewinn an Lebenszeit allein in einer Verlängerung der Rentenzeit nieder. Das ist weder generationengerecht noch finanzierbar auf längere Sicht. Statt dessen ließe sich der Zugewinn auf die Erwerbszeit und auf die Rentenzeit aufteilen. Andere Länder praktizieren das bereits.

Einen solchen Vorschlag macht nun auch der Bundesfachausschuss, ohne allerdings ein konkretes Verhältnis zu nennen. Nahe liegt eine Aufteilung von 2:1, weil dies der gegenwärtigen Relation von Erwerbsphase und Rentenphase entspricht.

 

Stärkere Anreize für längeres Arbeiten

In welchem Umfang die soziale Lebenssituation in das individuelle Rentenalter eingeht, lässt das Reformpapier offen. Denkbar wäre aber zum Beispiel eine Berücksichtigung der angesammelten Beitragsjahre. Darüber hinaus plädieren die Mitglieder des Ausschusses dafür, stärkere Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen.

Sie führen zwei Lösungen an. So soll der Zuschlag für eine verlängerte Erwerbszeit steigen. Derzeit gibt es für jeden Monat über die Regelaltersgrenze hinaus 0,5 Prozent Rente zusätzlich.

Ob ein höherer Zuschlag zu vertreten ist, solle geprüft werden, heißt es. Er müsse versicherungsmathematisch in der Gesamtrechnung darstellbar sein. Es bleiben also Zweifel, ob dieser Vorschlag wirklich umsetzbar ist. Schließlich liegt dem jetzigen Zuschlag von 0,5 Prozent auch eine aktuarielle Kalkulation zu Grunde.

 

Spannend ist auch, was nicht mehr im Reformpapier steht

Größere Chancen auf Umsetzung hat dagegen ein anderer Reformpunkt: eine attrakivere Flexirente. Sie hat bislang kaum die Hoffnungen erfüllt, die mit ihrer Einführung verbunden waren. Nun sollen nach Willen der CDU-Politiker die bisherigen Hinzuverdienstbeschränkungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher ausfallen.

Ganz am Ende des Kapitels steht etwas verschämt ein Satz, der sich der Rentenfinanzierung widmet. Es sei zu prüfen, ob sie durch die Erschließung weiterer Einnahmen ergänzt werden könne.

Dahinter verbirgt sich wohl ein Vorschlag, der zwar zwischenzeitlich diskutiert worden ist, in der beschlossenen Fassung aber nicht mehr auftaucht: der Umbau der Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung, sprich einschließlich Beamte, Abgeordnete und Selbstständige.

Eine solche Erweiterung des Versichertenkreises würde, wenn man sie geschickt anstellt, zumindest mittelfristig eine Entlastung der Rentenfinanzen bringen.

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