Finanzielle Notlage: Wo kann man bei Versicherungen kürzen?

  • Absicherung existenzbedrohender Risiken beibehalten
  • Selbstbehalte erhöhen
  • Ratenzahlung vereinbaren
  • Private Krankenversicherung: Tarifwechselrecht nutzen
  • Lebensversicherungen vorübergehend ruhend stellen

Gothaer Versicherung: Jeder kann in eine finanzielle Krise geraten. Geht das Auto kaputt oder die Renovierung des Hauses ist teurer als gedacht, ist in der Haushaltskasse gähnende Leere und die anfallenden Beiträge für Versicherungen machen Sorgen. “Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren.

Schritt eins sollte sein, einen Kassensturz zu machen und die eigenen Versicherungen und somit den gesamten Versicherungsschutz zu prüfen. Dies sollte man idealerweise sowieso alle zwei Jahre tun. Vielleicht entdeckt man hierbei schon die ersten Einsparungen und es sind noch Risiken versichert, die gar nicht mehr versichert werden müssten”, rät Oliver Brüß, Vertriebsvorstand im Gothaer Konzern.

Beispiele:

  • Die jährliche Fahrleistung hat sich wegen der Umstellung auf öffentliche Verkehrsmittel reduziert.
  • Die langjährige Beziehung ist beendet, man fährt nur noch alleine mit dem eigenen PKW. Die teurere Mehrfachnutzung entfällt und die jährliche Fahrleistung kann reduziert werden.
  • Die Kinder sind aus dem Haus, man kann bei der Privathaftpflicht-Versicherung den Versicherungsschutz reduzieren.

“Idealerweise durchläuft man diesen Prozess mit seinem Versicherungsberater, denn eine Beitragsreduzierung ist fast immer auch mit einem abgespeckten Versicherungsschutz verbunden. Man muss abwägen, ob der finanzielle Nachteil im Schadenfall nicht größer ist, als das Mehr an Versicherungsbeitrag.

Denn bei der Reduzierung des Vertragsschutzes, besteht das Risiko, dass im Schadenfall keine oder nur eingeschränkte Leistung bestehen”, so Brüß weiter.

Existenzbedrohende Risiken sollten versichert bleiben
„Wenn irgendwie machbar, sollten die eigene Altersvorsorge sowie Berufsunfähigkeits-, Krankheits- und Unfallversicherungen unangetastet bleiben. Denn hier droht bei Kündigung der Versicherung im Falle des Neuabschlusses eine erneute Gesundheitsprüfung“, warnt Brüß. Auch eine Privathaftpflicht-Versicherung ist ein Muss.

Selbstbehalte vereinbaren
Da insbesondere kleine Schäden den Verwaltungsaufwand des Versicherers in die Höhe treiben, bieten Selbstbehalte für Kunden und Versicherer Vorteile. Bei jedem Schaden zahlt der Kunde bis zu der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung aus eigener Tasche. Alles darüber hinaus übernimmt der Versicherer.

Dafür sinken die Beiträge spürbar und existenzdrohende Schäden sind weiter abgesichert. So führt ein Selbstbehalt von 150 Euro in der privaten Haftpflicht-Versicherung zu einer Beitragsersparnis von 25 Prozent.

Rabatte bei schadenfreien Jahren
Wenn der Kunde kleinere Schäden selber zahlt, kann er darüber hinaus von weiteren Rabatten profitieren: Versicherer geben Kunden, die über mehrere Jahre keine Schäden melden, oft einen Preisnachlass. Berühmtestes Beispiel ist die KFZ-Versicherung mit ihren Schadenfreiheitsklassen. Die Gothaer bietet das auch bei anderen Sachversicherungen an.

Vertrag ruhend stellen und Policendarlehen bei der Lebensversicherung
Der Kunde hat bei der Lebensversicherung die Möglichkeit, die Beiträge vorübergehend auszusetzen, insgesamt auszusetzen oder auf einen Mindestbeitrag zu reduzieren. So kann er Zeiten, in denen er keine Beiträge zahlen kann, überbrücken. Zusätzlich kann er bei Liquiditätsbedarf ein Policendarlehen beantragen oder Teilkündigungen durchführen.

Einsparungsmöglichkeiten bei der KFZ-Versicherung
Bei der KFZ-Versicherung kann zum Beispiel die jährliche Fahrleistung reduziert werden, der Selbstbehalt erhöht werden, von der Voll- auf eine Teilkasko gewechselt werden oder Werkstattbindung vereinbart werden. Auch kann es sinnvoll sein, bei mehreren Fahrzeugen in der Familie, die bestmöglichste Verteilung der Schadenfreiheitsrabatte zu prüfen.

Beispiel
Der Jahresbeitrag für einen Golf, der in Köln angemeldet ist, beträgt bei 12.000 Jahreskilometern und bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro in Vollkasko und 150 Euro in Teilkasko 749 Euro

  • Bei Vereinbarung einer höheren Vollkasko-Selbstbeteiligung von 500 Euro 681 Euro
  • Bei Umstellung der Vollkasko auf Teilkasko 494 Euro
  • Bei Reduzierung der jährlichen KM-Leistung auf 9000 km 691 Euro
  • Bei Reduzierung des Kasko-Topschutzes auf Kasko-Basisleistungen sowie Vereinbarung von Werkstattservice 595 Euro

Krankenversicherung: Selbstbeteiligung erhöhen und Tarifwechselrecht nutzen
Die Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und Wahlfreiheit. Versicherte können aufgrund des vertraglich und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts den Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss an die individuellen Bedürfnisse anpassen.

Der Kunde hat also das Recht, den Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu beantragen. Erworbene Rechte sowie Alterungsrückstellungen werden hierbei angerechnet.

Es besteht die Möglichkeit, im bestehenden Tarif die Selbstbeteiligung zu erhöhen, Zusatztarife – zum Beispiel eine stationäre Wahlleistung – zu beenden oder in einen anderen Tarif zu wechseln.

Aber: Eine Reduzierung des Versicherungsschutzes kann später nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden bzw. kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich machen. Wer nur ein vorübergehendes Zahlungsproblem hat, sollte seinen Versicherer eher auf eine Ratenzahlung ansprechen.

 

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