Herbststurm: Wer zahlt, wenn ein Baum aufs Grundstück kracht?

Debeka Versicherung: Der Herbst steht vor der Tür. Und mit ihm die Sturmsaison. Wer kommt dafür auf, wenn ein Baum umstürzt und einen Schaden verursacht? Klar ist: Wird zum Beispiel das Hausdach beschädigt, zahlt die Wohngebäudeversicherung für das Wegräumen des Baumes vom Dach und die Reparatur des Gebäudes. Was aber, wenn Gartenhaus, Gartenmöbel, Grill oder Zaun beschädigt werden?   ­

 

Versicherungspolice prüfen!

Nicht immer sind diese Sachen automatisch in einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung mitversichert. Da hilft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte: Bei manchen Versicherern ist nicht nur die Absicherung solcher Schäden möglich: Stürzt ein Baum auf das Grundstück, kann darüber hinaus auch das Zerkleinern, der Abtransport und das Pflanzen eines neuen mitversichert werden.

 

Tipp: Falls Sie eine ältere Wohngebäude- oder Hausratversicherung haben: Die Umstellung in einen neuen Tarif schafft mehr Sicherheit.

 

 

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