Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften

Was Aktionäre bei einem Bezugsrecht beachten müssen

Wenn börsennotierte Unternehmen frisches Geld brauchen, nehmen sie nicht unbedingt einen Kredit auf. So hat sich vor kurzem die Deutsche Bank die Mittel zur Finanzierung der vollständigen Postbank-Übernahme durch eine Erhöhung des Grundkapitals beschafft.

Das bringt im Vergleich zu einer Kreditaufnahme deutliche Vorteile mit sich: Durch eine Kapitalerhöhung wird das Unternehmen nicht mit neuen Schulden belastet, sondern es erhält weiteres Eigenkapital.

Dies stärkt die wirtschaftliche Position und die Unabhängigkeit:

Was die Aktiengesellschaften bewegt, lässt auch ihre Anteilseigner nicht kalt. So müssen sich bei Kapitalerhöhungen Aktionäre in aller Regel die Frage stellen: “Soll ich das Bezugsrecht ausüben oder es verkaufen?”

 

 

Der Hintergrund: Bei einer Aufstockung des Grundkapitals gibt das Unternehmen im Normalfall sogenannte Bezugsrechte an seine Aktionäre aus.

Dadurch können die Anteilseigner einen bestimmten Teil der neuen Aktien zu einem Vorzugspreis beziehen.

So bleibt der relative Anteil des einzelnen Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft auch nach der Erhöhung erhalten.

 

Bezugsrechte an der Börse verkaufen

Allerdings kann sich der Anleger auch gegen die Ausübung seiner Bezugsrechte entscheiden und diese an der Börse verkaufen – sofern ein Bezugsrechtehandel stattfindet. Er verzichtet dann auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung und erhält einen Barausgleich für seinen sinkenden Anteil an der Gesellschaft.

Entscheidend für den Wert der Bezugsrechte sind dabei der Ausgabekurs und die Anzahl der jungen Aktien, mit deren Emission das Unternehmen neues Geld einsammeln will.

Den Aktionären bleibt für ihre Entscheidung meist zwischen wenigen Tagen bis hin zu ein paar Wochen Zeit.

 

 

Innerhalb dieser Frist müssen sie ihrer depotführenden Bank mitteilen, ob sie das Bezugsrecht ausüben wollen.

Wenn sie die Frist tatenlos verstreichen lassen, verkauft die Bank, wenn möglich, die Bezugsrechte automatisch und schreibt den Erlös dem Kundenkonto gut.

 

Tipp: Aktienanleger sollten sich im Fall einer Kapitalerhöhung intensiv mit den Zukunftsaussichten des Unternehmens befassen. Wer diese positiv einschätzt, sollte den Aktienbestand durch die Ausübung der Bezugsrechte ausbauen.

Für Skeptiker hingegen gilt: Bezugsrechte verkaufen und bei einer größeren Gutschrift Ausschau nach Anlagealternativen halten.

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