PKV und GKV: Zahlen Ältere mehr als Jüngere?

  • Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau
  • Ältere zahlen im Durchschnitt nicht mehr als die Jüngeren

 

Debeka Versicherung: Anders als vielfach behauptet, liegt die Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf dem Niveau der Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des unabhängigen privatwirtschaftlichen Forschungsinsti­tuts IGES zum Thema "Beitragsentwicklung in der PKV".

 

Die Erhöhung der Beitragseinnahmen je Versicher­tem in der GKV lag seit 1997 bei durch­schnittlich 2,6 Prozent pro Jahr – und das trotz der Leistungskürzun­gen in der GKV durch diverse Gesundheitsreformen in den letzten 20 Jah­ren. Der gleiche Wert ergibt sich bei der Be­trachtung der mittleren Beitragserhöhun­gen der PKV-Versicherten der Debeka – dem Marktführer in der PKV.

 

Be­trachtet man die letzten zehn Jahre, lagen die Steigerungen der PKV-Ver­sicherten sogar unter denen der GKV. Auch bei älteren Versi­cherten ergibt sich ein interessantes Bild: Entgegen der vorherrschenden Behauptung, die Beiträge in der PKV seien im Alter nicht bezahlbar, zeigt die Studie andere Fakten, denn tatsächlich sind im Durchschnitt die Bei­träge der PKV-Versi­cherten im Alter nicht höher als die der 60-jährigen. Für Beihilfeversicherte liegen die Beiträge sogar deutlich darunter.

 

Private Krankenversicherung – Beiträge langfristig
"Die bisherige öffentliche Diskussion über das Ausmaß von Beitragssteige­rungen in der PKV stützt sich vor allem auf Momentaufnahmen einzelner Jahre oder oft nur auf Einzelfälle. Die Studie nimmt die langfristige Bei­tragsentwicklung von PKV-Versicherten in den Blick. Sie liefert so erste Ansätze, um die gesundheitspolitische Diskussion zu objektivieren", erklärt Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts und Leiter der Stu­die.

Für die Studie stand eine für diese Untersuchungszwecke bislang einzigar­tige Datengrundlage der Debeka Krankenversicherung zur Verfügung, die es ermöglichte, die individuelle Beitragsentwicklung von rund 716.000 bei der Debeka PKV-versicherten Mitglieder im Längsschnitt über einen Zeit­raum von 20 Jahren (1995-2015) auszuwerten.

 

Dabei wurden erwachsene Versicherte berücksichtigt, die 1995 mindestens 21 Jahre alt und während des gesamten Auswertungszeitraums durchgehend bei der Debeka PKV-versichert waren. Grundsätzlich wurde nach den Gruppen „Beihilfeversi­cherte“ und „Arbeitnehmer und Selbstständige“ unterschieden. Personen, die ihren Status während des Beobachtungszeitraums wechselten, wurden getrennt untersucht.

 

Beitrag der PKV zwischen 100 und 300 Euro
Unter den Beihilfeversicherten im öffentlichen Dienst des Jahres 2015 zahlten laut der Studie 98 Prozent einen Monatsbeitrag zwischen 100 Euro und 300 Euro. Der durchschnittliche Monatsbeitrag für Beihilfeversicherte lag für Männer bei 193 Euro und für Frauen bei 208 Euro. Unter den Arbeit­nehmern und Selbstständigen zahlten knapp 90 Prozent zwischen 300 Euro und 600 Euro pro Monat.

 

Bei dieser Personengruppe lag der durch­schnittliche Monatsbeitrag bei 413 Euro (Männer) und 473 Euro (Frauen). In der GKV würden sie grundsätzlich den Höchstbeitrag zahlen, der 2015 bei 639 Euro lag. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen der Studie zahlten 2015 lediglich rund 1,3 Prozent[1] mehr als den GKV-Höchstbeitrag.

Bei einzelnen Versicherten traten aufgrund von außergewöhnlichen Versi­cherungsverläufen extreme Beiträge auf. Hohe Beiträge können beispiels­weise auftreten im Zusammenhang mit einer Verringerung oder ei­nem Verlust eines Beihilfeanspruchs, etwa bei Eintritt in den Ruhestand bei An­gestellten im Öffentlichen Dienst oder Scheidung von einem beihilfebe­rechtigten Ehepartner.

 

Durchschnittliche Beiträge der Beihilfeversicherten 2015

Abbildung 1: Durchschnittliche Beiträge der Beihilfeversicherten 2015

 

Umgekehrt führt zum Beispiel der Hinzugewinn ei­nes Beihilfeanspruchs bei Eheschluss zu sehr niedrigen Beiträgen. Teil­weise resultieren extrem niedrige Beiträge auch aus einem rudimentären PKV-Versicherungsschutz.

Die älteren Versicherten zahlten 2015 im Durchschnitt nicht mehr als die jüngeren; die Studienautoren beobachten sogar ein leichtes Absinken der Prämien im Altersbereich zwischen 60 und 70 Jahren und allenfalls mode­rate Zunahmen danach. Dies gilt sowohl für Beihilfeversicherte als auch für Arbeitnehmer und Selbstständige.

 

Durchschnittliche Beiträge der Arbeitnehmer und Selbststän­digen 2015
Abbildung 2: Durchschnittliche Beiträge der Arbeitnehmer und Selbststän­digen 2015

Die Gründe für Beitragsveränderungen in der privaten Krankenversiche­rung sind vielfältig und häufig abhängig von individuellen Umständen. Ins­besondere das individuelle Wahlverhalten oder Veränderungen der indivi­duellen Lebensumstände der Versicherten (z. B. Tarifwechsel, Verände­rungen/Verlust des Beihilfeanspruchs) können zu Beitragssprüngen füh­ren.

 

Beitragsanpassungen seitens des Versicherers infolge einer Anpas­sung der Rechnungsgrundlagen an die tatsächliche Entwicklung gehören auch zu den Gründen für Beitragsänderungen. Ebenso haben gesetzliche oder regulatorische Maßnahmen (z. B. die Einführung des gesetzlichen Bei­tragszuschlags) in der Vergangenheit zu Beitragserhöhungen geführt. In der Studie werden alle im Zeitraum von 1995 bis 2015 beobachteten Ver­änderungen des gezahlten Beitrags berücksichtigt.


Die versichertenindividuellen Umstände stehen jedoch im Fokus der Be­trachtungen. Diese wurden im Hinblick auf das Auftreten von hohen und/oder sprunghaften Beitragsentwicklungen detailliert untersucht.

 

Beitragszuschläge zur Begrenzung im Alter
Zu den versichertenindividuellen Umständen zählt grundsätzlich auch die Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlages in Höhe von 10 Prozent zum Jahrtausendwechsel, da ein Widerspruchsrecht bestand. Hierbei ha­ben die Versicherten zunächst bis zum Alter 60 einen um 10 Prozent er­höhten Beitrag zu zahlen, ab Alter 65 werden diese Mittel dann zur Ver­meidung bzw. Begrenzung von Beitragserhöhungen verwendet.

 

Während der beitragserhöhende Effekt der Einführung des Zuschlages vollständig in die Datengrundlage einfließt, zeigt sich dessen beitragssenkender Einfluss aufgrund des späteren Einsatzes der ange­sammelten Mittel nur marginal. Daher wurde in der Studie für weitere Betrachtungen der Einfluss der Ein­führung des Zuschlags eliminiert, dabei zeigen sich die hier dargestellten Ergebnisse.

Für die Gruppe der Arbeitnehmer und Selbstständigen mit rund 45.000 Personen sind die Beiträge in 17,0 Prozent der Fälle nennenswert stärker gestiegen als der GKV-Höchstbeitrag.

Aufgrund ihres systematisch geringeren Prämienniveaus hatten die knapp 650.000 Beihilfeversicherten nach diesem am GKV-Höchstbeitrag orien­tierten Maßstab dagegen kaum starke Beitragssteigerungen. Hier sind die Beiträge in 0,2 Prozent der Fälle stärker gestiegen.

Neben der Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV wurden in der Stu­die zwei weitere Referenzmaßstäbe für starke Beitragsänderungen her­angezogen. So wurden die Versicherungsverläufe von Personen mit stark sprunghaften Beitragsentwicklungen untersucht und über einen endogenen Maßstab die Personen mit den relativ höchsten Erhöhungen innerhalb ihrer Gruppe identifiziert.

Starke Beitragssprünge
Von einer stark sprunghaften Beitragsentwicklung sind laut der Studie 17,0 Prozent der Beihilfeversicherten und 12,2 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen betroffen. Grundsätzlich stehen den Jahren mit für die einzelnen Versicherten starken Beitragssprüngen stets Jahre ohne Bei­tragsänderungen, nur sehr geringen Beitragserhöhungen oder sogar Bei­tragssenkungen gegenüber.

 

In der langen Sicht kann eine sprunghafte Er­höhung des Versicherungsbeitrags von einem auf das andere Jahr nicht per se als Indikator für eine problematische Beitragsentwicklung herange­zogen werden, obwohl gerade diese eine starke Erhöhung subjektiv von den Betroffenen als besonders belastend oder unangemessen empfunden wird.

Gemäß dem in der Studie herangezogenen endogenen Maßstab sind die prozentualen Erhöhungen bei den Arbeitnehmern und Selbstständigen für 2,1 Prozent der Versicherten als überdurchschnittlich hoch einzustufen, bei den Beihilfeversicherten trifft dies auf 13,4 Prozent zu. Dementsprechend wurde die Beitragsentwicklung für den Großteil der Versicherten als durch­schnittlich bzw. unterdurchschnittlich eingestuft.

 

Die überdurchschnittlichen Steigerungen sind häufig auf versichertenindividuelle Gegebenheiten zu­rückzuführen, bei Beihilfeversicherten zum Beispiel auf eine Reduzierung des Beihilfeanspruchs (etwa bei familienstandsbezogener Beihilfe). Die Aktualisierung des Betrachtungszeitraums um zwei Jahre auf den Zeit­raum von 1997 bis 2017 hat kaum Auswirkungen auf die Ergebnisse der Studie. Das zeigten die Studienautoren in einer Zusatzauswertung im An­schluss an die eigentlichen Untersuchungen.

Um sprunghaften Beitragsentwicklungen von privat Versicherten in der Zu­kunft entgegenzuwirken, wäre aus Sicht der Studienautoren eine Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanpassungsregelungen wün­schenswert[2]. So könnten hohe Beitragssprünge wegen Beitragsanpassun­gen seitens der Versicherer vermieden und folglich eine stärkere Glättung der Beitragsentwicklung erreicht werden.

[1] Bei dem Wert handelt es sich um eine eigene Ermittlung der Debeka auf der Datengrundlage der Studie.

[2] Private Krankenversicherungsunternehmen dürfen ihre Beiträge nur unter bestimmten regulatorischen Anforderungen anpassen, nämlich nur dann, wenn bestimmte Schwellenwerte bei Vergleich der kalkulierten mit den tatsächlichen Versicherungsleistungen (bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten) überschritten werden.

 

 

Weitere Meldungen:

Vom Kassen- zum Privatpatienten

Wie zufrieden sind die Deutschen mit dem Gesundheitswesen?

Unfall im Ausland: Geringe Entschädigungen für Betroffene

Themen im Artikel

Infos über Debeka Versicherung

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    Debeka Versicherung News

    Weitere Trading News