Real Auto Trade kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

BaFin: Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf seiner Internetseite www.real-autotrade.com behauptet das Unternehmen wahrheitswidrig, dass das Unternehmen unter anderem der Aufsicht der BaFin unterliege („regulated by“).

 

Themen im Artikel

Infos über BaFin

    BaFin:

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

    Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht d...

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    BaFin News

    Weitere Trading News