Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht es

ERGO Versicherung: Verbraucherfrage der Woche: "Meine Oma fährt aus Altersgründen kein Auto mehr und hat mir deshalb ihr Fahrzeug überlassen. Kann ich auch ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen?"

 

Schadenfreiheitsklasse können transferiert werden
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: Wer aus Altersgründen nicht mehr Auto fahren möchte und sein Fahrzeug an ein Familienmitglied abgibt, kann auch seine Schadenfreiheitsklasse (SFK) an Verwandte ersten oder zweiten Grades weitergeben. Dazu gehören beispielsweise Kinder und Enkelkinder.

 

Entscheidet sich der Enkel für einen anderen Versicherer als seine Großmutter, stellt er dort zunächst einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung. Um die SFK der Großmutter übernehmen zu können, muss er ein Formular zur SFK-Übertragung auf Dritte ausfüllen. Dies erhält er von seinem Versicherer.

 

Darin gibt er an, dass er das Auto der Oma regelmäßig gefahren hat, und legt eine Kopie seines Führerscheins bei. Die Großmutter bestätigt ihren Verzicht auf ihre SFK durch ihre Unterschrift auf diesem Formular. Handelt es sich um verschiedene Versicherer, fragt der neue Versicherer die SFK dann beim alten Versicherer ab.

 

Restschadensfreiheit verfällt!

Wichtig: Der Enkel sollte bereits einige Jahre eine Fahrerlaubnis haben. Denn er darf nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er tatsächlich nach Erhalt seines Führerscheins hätte selbst erfahren können. Ist die SFK der Großmutter höher, verfällt der Rest. Daher lohnt sich eine SFK-Übertragung bei Fahranfängern nicht.

 

Übrigens: Nur bei Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung ist eine Übertragung möglich – bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SFK.

 

 

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