Unfallversicherung für Kinder: Rechtzeitig absichern

  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt lediglich eine monatliche Rente, jedoch keine umfassende Kapitalleistung und nur bei Unfällen, die in der Schule, einer Betreuungseinrichtung oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg passieren.
  • Die Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, bei denen Ihr Kind eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleidet.
  • Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad).
  • Auch wenn Sie für Ihr Kind schon eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da sie zusätzlich leistet.
  • Wie viel die Unfallversicherung für Ihr Kind kostet, legen Sie selbst fest. Der Beitrag ergibt sich aus der Höhe der Versicherungssumme und dem gewählten Leistungsumfang.

 

Allianz Versicherung: Unsere Kinder sollen möglichst frei aufwachsen, wir wollen sie nicht in Watte packen. Und wir selbst sind auch ziemlich aktiv. Ob in der Freizeit, im Straßenverkehr, im Urlaub oder bei ganz alltäglichen Dingen wie Gartenarbeit oder Kicken im Hof. Unfälle passieren leider ab und zu, auch wenn wir noch so gut auf unsere Kinder und uns aufpassen. Sorgen Sie jetzt mit einer Unfallversicherung für Ihr Kind und sich vor und Sie müssen sich über das "Was wäre, wenn …" keine Gedanken machen.

 

Unfallkalender zeigt die häufigsten saisonalen Risiken

Januar – Glatteis, Schnee & Blitzeis
Eine weiße Winterlandschaft aus Schnee und Eis hat ihren Reiz – sie birgt aber auch besondere Gefahren für Autofahrer wie Fußgänger. Auf eisigen Straßen kommen Autos auch bei geringer Geschwindigkeit schnell ins Schleudern, auf Gehwegen steigt das Risiko auszurutschen und sich zu verletzen. Besonders tückisch: Blitzeis, das sich oft unerwartet und in Sekundenschnelle auf die Fahrbahn legt.

August – Gartensaison
Man muss nicht in die Ferne schweifen – auch Zuhause und im eigenen Garten ist es jetzt besonders schön. Doch bei Gartenarbeiten und beim Grillen lauert ein hohes Risiko für Unfälle im Haushalt, die immerhin 30% der gesamten Unfälle bestreiten.

 

Schnell verletzt man sich beim Sträucher- und Heckenschneiden oder fügt sich beim Grill anheizen schmerzhafte Verbrennungen zu. Besondere Vorsicht ist bei den Kleinen geboten: Bei manchen Beeren und Pflanzen besteht Vergiftungsgefahr.

Dezember – Winteranfang
Vor Weihnachten steigt die Unfallgefahr – das ist statistisch bewiesen. Die Ursachen hierfür liegen unter anderem im höheren Verkehrsaufkommen durch Urlaubs- und Reiseverkehr sowie durch die schlechten Sicht- und Fahrbahnverhältnisse, die der Wintereinbruch mit sich bringt.

 

Auch der Alkoholkonsum auf Weihnachtsmarkt oder Jahresabschlussfeiern spielt hier eine Rolle. Zudem fällt in den Dezember der Saisonstart für den Wintersport mit Unfällen auf Pisten und Eislaufbahnen.

 

Wann leistet die private Kinderunfallversicherung, wann nicht?
Die Unfallversicherung für Kinder leistet, wenn …

 

  • Ihr Kind aufgrund eines Unfalles eine bleibende Beeinträchtigung davonträgt. Aus der Akutleistung erhalten Sie auch dann Geld, wenn nichts zurück bleibt.
  • der Unfall durch eine Eigenbewegung oder durch erhöhte Kraftanstrengung passiert.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen passieren, wie z.B. Einnahme von Medikamenten oder Alkoholkonsum (nicht das Führen eines Kfzs ab 1,1 Promille).
  • Schäden durch Impfungen und Vergiftungen (außer durch Nahrungsmittel) entstehen, sowie durch Zeckenstich übertragene Infektionen.
  • unfreiwillige Gesundheitsschäden entstehen, z.B. durch Dämpfe und Gase sowie Entzug von Flüssigkeit oder Sauerstoff.
  • Ihr Kind erfriert, erstickt oder ertrinkt.
  • Ihr Kind gefährlichere Hobbies, wie z.B. Tauchen oder Reiten ausübt und dabei einen Unfall erleidet. Diese Freizeitaktivitäten sind ganz ohne Risikozuschlag mitversichert.
  • Gesundheitsschäden durch die Rettung von Menschenleben entstehen.


Die Unfallversicherung für Kinder leistet nicht, wenn …
 

  • Ihr Kind aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum oder Alkoholkonsum beim Führen eines Kfz ab 1,1 Promille einen Unfall erleidet.
  • der Unfall während der Ausübung einer vorsätzlich begangenen Straftat passiert.
  • die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird.
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen und Heilmaßnahmen, sowie Infektionen und Nahrungsmittelvergiftungen entstehen. Ausnahme: Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie Infektionen bei Ausübung des Berufes oder Ehrenamts sind mitversichert.
  • Ihr Kind einen Unfall beim Führen eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes (z.B. Paragliden) oder bei der Teilnahme an lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Kfz erleidet. Ausnahme: Unfälle bei lizenzfreien Rennen mit Kfz, wie z.B. privates Go-Kart fahren sind mitversichert.
  • Ihr Kind aus unfallfremden Gründen einen Pflegegrad anerkannt bekommt. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag und Neuabschlüsse sind nicht möglich. Leistungen aus vorherigen Unfällen, wie z.B. eine lebenslange Unfallrente, werden weiterhin erbracht.

 

 

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