Wie sind Schäden beim Volksfestbesuch versichert?

Allianz Versicherung: "O`zapft is!" heißt es ab Mitte September wieder in München. Millionen von Besuchern strömen zum größten Volksfest der Welt, parallel findet in Bad Cannstatt nahe Stuttgart der Wasen statt. Und auch in vielen anderen Regionen schunkelt Deutschland bei kleineren und größeren Herbstfesten durch die Saison.

Wo viele Menschen, große Mengen Alkohol und wilde Fahrgeschäfte aufeinander treffen, passiert so manches Missgeschick, und selbst die standfestesten Zeitgenossen geraten ins Wanken. Wie man vermeidet, dass auf den fröhlichen Ausnahmezustand der große Katzenjammer folgt, verraten die folgenden Tipps.

Wie sind Schäden beim Volksfestbesuch versichert?
Wenn die großen Volksfest-Hymnen ertönen, hält es kaum einen Besucher auf seinem Platz. Bänke werden zur Tanzfläche, und das vormals gemütliche Schunkeln ufert in wildes Ganzkörper-Gezappel aus. Mancher, der das Gleichgewicht verliert, fällt weich: Auf den Gast hinter sich. Was tun, wenn dabei mehr als nur kleine Schrammen entstehen?

Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Ansprüche des Opfers – auch wenn es zu einer Klage kommen sollte. Die Rechtsschutzversicherung kommt dafür nicht auf, da die Forderungen des Geschädigten berechtigt sind.

Nicht nur die Gesundheit, auch das Gewand leidet oft unter einem Volksfest-Besuch:

Beim Kampf um das flüssige Gold geht es in vielen Bierzelten so richtig zur Sache. Im Eifer des Gefechts landet das Getränk am Ende statt in der eigenen Kehle auf der edlen Lederhose des Nachbarn. Bevor es zum Streit kommt, ist gut zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reinigung. Wenn die Tracht nicht mehr zu retten ist, zahlt sie auch für Ersatz. Allerdings wird dann nur der Zeitwert der Hose erstattet.

Wer beim Feiern seine Wertsachen achtlos auf der Bierbank liegen lässt – oder sie mit in die Schiffschaukel nimmt – und sich später wundert, wenn sie nicht mehr an Ort und Stelle sind, kann allenfalls aufs Fundbüro hoffen. Versicherungsschutz genießt er nicht. Wird eine Tasche dagegen gewaltsam entrissen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.

Mit dem Fahrrad unterwegs?
Dass das eigene Auto nach einem feucht-fröhlichen Abend keine Option für den Heimweg ist, versteht sich von selbst. Doch auch auf dem Fahrradsattel sitzend kann man sich und anderen Schaden zufügen.

Wer mit dem Drahtesel ins Schlingern gerät und einen Passanten anfährt oder ein parkendes Auto beschädigt, wird schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Zumindest das finanzielle Risiko mindert die Privathaftpflichtversicherung. Besser jedoch: Die Party endet am Taxistand oder an der Bushaltestelle. Irgendwie, irgendwo, irgendwann.

 

 

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