Flug verpasst – so bekommen Sie Geld zurück

Allianz Versicherung: Aus der Traum von den Cocktails am Sandstrand… Einen Flug in den Urlaub zu verpassen oder wegen Krankheit oder anderer Umstände nicht antreten zu können, ist ärgerlich genug. Hier zumindest ein kleiner Trost für alle, denen es passiert: Selbst wenn die Stornierung per AGB ausgeschlossen ist, können Sie sich unter Umständen einen Teil der Flugkosten zurückholen. Das gilt sogar bei Billig-Airlines und Spartarifen. Wie das geht, wissen jedoch nur die wenigsten.

Das sind die versteckten Gebühren
Die Kosten, die zum reinen Flugpreis dazukommen, sind Steuern, Flughafen- und Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschlag und eventuell zusätzliche Gepäck-Gebühren. Auch Buchungskosten wie Service-Entgelte sind in den Gesamtpreis einzurechnen.

Ein Beispiel: Ein Hin- und Rückflug München – Barcelona einer deutschen Airline kostet 163,60 Euro. Schaut man genauer hin, fällt auf, dass der reine Ticketpreis gerade mal 30 Euro beträgt und der Rest Steuern, Gebühren und Treibstoff- und Sicherheitszuschläge sind.

Rückerstattung von personenbezogenen Gebühren
Rechtlich gesehen, muss die Airline viele Gebühren erst dann an Dritte weitergeben, nachdem der Passagier den Flug auch tatsächlich angetreten hat. Da Sie nicht geflogen sind, hat sie diese Gebühren nicht zahlen müssen.

Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. erklärt: „Rückerstattet bekommen Sie personenbezogene Gebühren wie Passagierentgelte, welche die Airline an den Flughafen zahlt und Luftsicherheitsgebühren, die sie an die Bundespolizei überweist.  Wenn die Airline zu dem Gesamtflugpreis auch einen Kerosin- oder Gepäckgebührenzuschlag verlangt, bekommen Sie auch diesen zurück.“

Dass die Airline Ihnen freiwillig das Geld zurückzahlt, ist utopisch. Obwohl sie es müsste, weil sie sich nach § 812 BGB Abs. 1 ansonsten ungerechtfertigt bereichert. Im Gesetz steht:

„Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“

Wichtig ist: Die Regelung gilt, wenn entweder Abflug- oder Ankunftsort in Deutschland liegen oder die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz im Bundesgebiet hat. Denn nur dann kann man deutsches Recht geltend machen.

Airlines schrecken Kunden mit Bürokratie und Bearbeitungsgebühren ab
Allein zu wissen, dass Sie im Recht sind, hilft im Zweifelsfall leider nicht wirklich weiter. Von alleine zahlen die Airlines nämlich nichts und nachdem Sie sich beschwert haben, versuchen sie häufig mit sehr viel Bürokratie und „Bearbeitungsgebühren“ dem Fluggast das Leben schwer zu machen.

Ein Urteil des Landgerichts Köln gab einem Kläger Recht, der sich von umständlichen Erstattungsformularen von Germanwings schikaniert fühlte. Das Berliner Kammergericht entschied in einem Fall 2014 außerdem, dass bei Stornierung von Flügen keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden dürfen.

Nach deutschem Recht handelt es sich bei einem „Luftbeförderungsvertrag“, wie Juristen die Buchung eines Flugtickets bezeichnen, um einen Werkvertrag. Konnten Fluggäste in der Vergangenheit nachweisen, dass die Airline die stornierten Tickets problemlos weiterverkauft hat, konnten sie auch darauf bestehen, den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen. Es galt: Die Airline darf sich nicht unangemessen bereichern.

Dem schob der Bundesgerichtshof im März 2018 einen Riegel vor: Die Stornierung von Tickets kann von der Airline wirksam ausgeschlossen werden. Dem Kunden bleibt also nur, ein teureres Ticket mit Storno-Option zu wählen oder eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Wichtig ist, dass Sie hartnäckig bleiben und sich nicht abschrecken lassen. Schreiben Sie einen Erstattungsantrag am besten per E-Mail und Brief und geben Sie Ihren Namen an, die Buchungs- und Flugnummer, Flug-Datum und -Zeit und die Summe der Gebühren, die Sie einfordern. Am besten nutzen Sie keine teuren Hotlines, sonst „vertelefonieren“ Sie am Ende womöglich mehr, als Sie später erstattet bekommen.

„Ratsam ist außerdem, dass Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und nicht an ein Reisebüro, bei dem Sie den Flug eventuell gebucht haben. Das ist nämlich nur ein Vermittler – Ihr Vertragspartner ist die Airline“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale.

Wenn die Antwort der Airline nicht zufriedenstellend ausfällt oder Sie gar keine Antwort erhalten, ist es sinnvoll, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden.  Hier finden Sie eine Liste der Fluggesellschaften, die bei der Schlichtung mitwirken – das Verfahren ist für Reisende kostenfrei.

Wenn sich die Fluggesellschaft trotzdem quer stellt, sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung, etwa von der Allianz, gut bedient. Die Stiftung Warentest rät, sich gerade bei teuren Flügen einen Anwalt zu nehmen.

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