Kranken- vs. Berufsunfähigkeitversicherung: Hier liegen die Unterschiede!

Allianz Versicherung: Als wäre es nicht schon schlimm genug, dass Sie wegen einer Erkrankung oder einem Unfall zum Arzt gehen oder sogar in einem Krankenhaus liegen müssen. Schon während der Behandlung kommen die ersten Fragen auf: Wie sind Sie versichert – gesetzlich oder privat?

Ist die Krankheit oder Verletzung berufsbedingt, und wer zahlt eigentlich Ihr Gehalt weiter, sollten Sie nun längerfristig ausfallen? Um eines vorwegzunehmen, Ihre Krankenversicherung übernimmt einen Großteil der anfallenden Behandlungskosten, damit Sie medizinisch gut versorgt und möglichst schnell wieder einsatzbereit sind. Eine zusätzliche BU-Versicherung ist trotzdem wichtig, denn Sie deckt ein ganz anderes Risiko ab.

Sie soll Einkommensverluste langfristig ausgleichen, die entstehen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können – das macht Ihre Krankenversicherung nämlich nicht. Nur so können Sie laufende Kosten wie Miete, Kredite, etc. auch weiterhin bezahlen.

Wenn man krank wird oder man sich verletzt zahlt die Krankenversicherung?
Korrekt! Aber Ihre Krankenkasse ist in erster Linie nur dafür da, Ihr leibliches Wohl wiederherzustellen – sei es mithilfe einer medizinischen Behandlung, Medikamenten oder Reha-Maßnahmen.

Doch mit einer rein ärztlichen Behandlung ist es ja oft nicht getan. So müssen Sie zusätzliche Therapien oder gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern Sie solche Zusatzleistungen nicht über eine private Zusatzversicherung abgedeckt haben.

Sollten Sie dann doch länger ausfallen und als Angestellter keine Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld mehr erhalten, stellt sich spätestens dann die Frage, wie Sie in Zukunft eigentlich Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Denn ohne Gehalt oder einen Ausgleich über die Krankenkasse sieht es ziemlich schlecht aus. Selbstständige haben ohne zusätzliche Absicherung sofort bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine Versorgungslücke.

Unterschied zwischen einer gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung können Sie sich im Grunde genommen bei jeder Krankenkasse freiwillig oder privat bei einer Privaten Krankenversicherung versichern lassen. Zu den freiwillig Versicherten gehören Sie immer dann, wenn Sie entweder:

  • Selbständig sind (z.B. Existenzgründer oder Freiberufler)
  • Beamter, Beamtenanwärter, Richter sind
  • Student über dem 30. Lebensjahr/14. Semester sind
  • oder Ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (aktuell sind das 59.400 EUR brutto / Jahr)

So viel ist jedenfalls sicher: Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung leisten im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit keinerlei Ausgleich für Ihr ausbleibendes Gehalt.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Jeder in Deutschland lebende Bürger ist per Gesetz dazu verpflichtet, sich gegen gesundheitliche Risiken abzusichern. Rund 70 Mio. sind dabei Mitglied in einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen. Diese decken mit ihrem Leistungskatalog allerdings nur die wichtigsten Behandlungskosten ab, um Sie im Krankheitsfall wiederherzustellen.

Sonderwünsche oder spezielle Therapien sind in der Regel nicht berücksichtigt. Auch die Fortzahlung Ihres Gehalts aufgrund einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit wird nur zu einem festgelegten Prozentsatz und für einen klar definierten Zeitraum übernommen.

Aber auch als gesetzlich Pflichtversicherter müssen Sie die Kosten, welche seitens der gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden, nicht zwangsweise aus der eigenen Tasche zahlen. Hier hilft eine private Krankenzusatzversicherung, um sich gegen allzu hohe Arztrechnungen abzusichern.

Private Krankenversicherung:
Gehören Sie zu den freiwillig Versicherten, können Sie sich auch für eine private Kranken(voll)versicherung entscheiden. Die Beiträge sind – gerade wenn Sie bei Eintritt schon älter sind – in der Regel zwar etwas höher, aber dafür kommen Sie auch in den Genuss vieler Vorteile wie zum Beispiel der freien Arztwahl, einer schnelleren Terminvergabe oder einer speziellen Sonderbehandlung bei einem Heilpraktiker.

Auch die Zahlung eines sogenannten Krankentagegeldes können Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen, wenn Sie bei Ihrer Versicherung diese Option mit abgeschlossen haben sollten. Dann erhalten Sie pro Tag, den Sie krank sind, einen zuvor vereinbarten Betrag von Ihrer Krankenversicherung als finanziellen Ausgleich.

Welche Versicherung wann was leistet
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, wenn man es denn so nennen will, Ihre medizinische Grundversorgung. Hierzu zählt auch die Zahlung des Krankengelds nach Ende der Lohnfortzahlung (in der Regel 6 Wochen) durch den Arbeitgeber, das maximal 90% Ihres letzten Nettogehalts entspricht – allerdings nur bis zu einer festen Obergrenze von rund 99 Euro täglich und für eine maximale Dauer von 72 Wochen.

Die private Krankenversicherung deckt hingegen alle (Zusatz-)Leistungen ab, die darüber hinausgehen und vorab vertraglich vereinbart wurden. Zusätzlich können Sie – wenn Ihr Vertrag das vorsieht – auch noch ein Krankentagegeld in Anspruch nehmen, das für die gesamte Dauer einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.

Die Crux mit den Krankenversicherungen: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenversicherung versorgen Sie längstens für 78 Wochen mit einer Art „Ersatzgehalt“ (Krankengeld). Sind die 78 Wochen verstrichen und Sie sind noch nicht wieder gesund, müssten Sie selbst sehen, wie Sie über die Runden kommen.

Eine private Krankenversicherung zahlt– wenn vertraglich vereinbart – ein Krankentagegeld unbegrenzt, solange Sie vollständig arbeitsunfähig sind – auch hiermit können Sie in diesem Zeitraum Ihr fehlendes Gehalt überbrücken. Wird Ihnen allerdings vom Arzt eine Berufsunfähigkeit (und keine Arbeitsunfähigkeit mehr) attestiert, endet auch die Zahlung des Krankentagegeldes nach einer Frist von drei Monaten.

Hier aber aufgrund einer fehlenden Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu hoffen, dass die Krankenversicherung das Krankentagegeld weiterzahlt, klappt leider nicht. Aus diesem Grund sollten Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell unbedingt absichern, indem Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die sich um den Ausgleich Ihres Gehalts kümmert, wenn Sie nicht mehr berufsfähig sind.

Arbeitsunfähig und Berufsunfähig
Im Grunde genommen müssen Sie sich zwei voneinander zu trennende Begriffe merken: Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Denn je nachdem, welchen Status Sie vom Arzt attestiert bekommen, können Sie gegenüber der jeweiligen Versicherung Ihre Ansprüche geltend machen.

Wann bin ich arbeitsunfähig?
Aufgrund einer Krankschreibung sind Sie in der Regel nicht mehr in der Lage für einen begrenzten Zeitraum Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ihr Gehalt zahlt dann Ihr Arbeitgeber (max. für 6 Wochen) oder Sie erhalten eine Versicherungsleistung von Ihrer Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung.

Hierbei ist die Leistungshöchstdauer des gesetzlichen Krankengeldes auf 72 Wochen begrenzt, sodass Sie zusammen mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für max. 78 Wochen eine Absicherung haben. Bei der Krankentagegeldversicherung gibt es diese Leistungshöchstdauer von 72 Wochen nicht.

Nachdem Sie Ihre Verletzung oder Krankheit erfolgreich auskuriert haben, kehren Sie an Ihren Arbeitsplatz zurück. In diesem Fall tragen je nach Krankheitsbild die gesetzlichen und privaten Kranken- bzw. Unfallversicherungen die Behandlungskosten und zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine stufenweise Wiedereingliederung, um Ihnen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern.

Wann bin ich berufsunfähig?
Können Sie Ihren Beruf auf unabsehbare Zeit (bei unserer BU Plus mindestens 6 Monate) nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben, gelten Sie als berufsunfähig. Zwar gibt es private und gesetzliche Versicherungen, die Ihnen unter bestimmten Umständen eine Leistung auszahlen, am Ende sorgt aber nur die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen finanziellen Ausgleich für Ihren Verdienstausfall – und zwar langfristig, nicht nur bis zu maximal 78 Wochen.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist äußerst wichtig. Denn staatliche Leistungen gibt es heutzutage nur bei Erwerbsminderung. Doch die Hürde eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, ist hoch.

Krankentagegeld und BU-Versicherung
Neben einer reinen Kranken(voll)versicherung zählt das Krankentagegeld zu einer der wichtigsten Absicherungen für alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler. Denn damit schließen Sie eine Einkommenslücke, die bei einer längeren Krankheit entstehen kann.

Mit dem Krankentagegeld sind Sie als gesetzlich Versicherter für max. 78 Wochen und als privat Versicherter unbegrenzt – längstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit – finanziell abgesichert und können sich ohne finanzielle Sorgen voll auf Ihre Genesung konzentrieren.

Es empfiehlt sich, nicht nur Ihre Krankenversicherung durch ein zusätzliches Krankentagegeld zu ergänzen, sondern auch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erweitern.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Natürlich übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen. Als Arbeitnehmer übernimmt Ihre Krankenkasse auch für einen bestimmten Zeitraum die Zahlung Ihres Gehalts.

Wenn Sie lediglich gesetzlich krankenversichert sind, ist jedoch nach maximal 78 Wochen Schluss, wenn Sie nicht zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Sollten Sie dann nicht wieder gesund sein, bekommen Sie kein weiteres Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Schließen Sie deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die im Ernstfall diese finanzielle Lücke – notfalls bis zur Rente – schließt.

 

Weitere Meldungen:
Mieterhöhung trotz angezweifelter Wohnflächenangabe
PSD2-Richtlinie: Was Bankkunden jetzt wissen sollten
Wer zahlt, wenn „Friederike“ das Dach abgedeckt hat?

Themen im Artikel

Infos über Allianz Versicherung

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    Allianz Versicherung News

    Weitere Trading News

    DKB plant Stellenstreichungen

    Finanznachrichten: Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat im vergangenen Jahr ihre Spareinlagen infolge der Zinswende deutlich gesteigert. Wie DKB-Chef Stefan Unterlandstättner (Foto) und Finanzvorstand Jan Walther in...