Sonne, Schnee & Piste: Versicherungsschutz nicht vergessen!

ERGO Versicherung: Milde Temperaturen, Sonnenschein und weicher Schnee: Für Ski- und Snowboardfahrer sind die Frühlingstage auf den Pisten ein Genuss. Wer bei bereits wieder intensiver Sonne unterwegs ist, sollte aber einige Regeln beachten. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV, gibt Tipps zu Fahrweise, Ausrüstung und Versicherungsschutz.

Fit für wechselhafte Schnee-Verhältnisse
Wer zum Ende der Saison im März oder April in die Skigebiete fährt, genießt häufig schönsten Sonnenschein. Allerdings müssen sich die Urlauber im Tagesverlauf auf unterschiedliche Pistenverhältnisse einstellen: Die noch kalten Temperaturen in der Nacht führen dazu, dass es am Morgen oft noch frisch und die Pisten recht hart sind.

Das bedeutet: Skifahrer sollten intensiv ihre Kanten einsetzen. Gleiches gilt natürlich auch für Snowboarder. Im Laufe des Tages schmilzt der Schnee durch die immer stärker werdende Sonne und wird sulzig.

Jetzt brauchen die Sportler viel Kraft, um den schweren Schnee wegzudrücken. Wichtig ist es dann, dass die Bretter gut gewachst und genügend Kraftreserven vorhanden sind. „Wer im Frühjahr auf den Pisten unterwegs ist, sollte körperlich fit sein, um auch am Nachmittag unfallfrei durch den schweren Schnee zu kommen“, so Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV.

Lassen die Kräfte nach, ist es besser, auf einer Hütte eine Pause zu machen und die Sonne zu genießen. Oder direkt mit Lift oder Gondel ins Tal abzufahren.

Flexible Kleidung für kalt bis warm
Frühjahrs-Skifahren bedeutet zwar viel Sonne, aber nicht unbedingt dünne Kleidung. Denn am Morgen kann eine Liftfahrt in hohen Lagen selbst Hartgesottenen eisig in die Glieder fahren. Daher empfiehlt die ERV Expertin Skikleidung in mehreren Lagen sowie einen Rucksack.

Bei ansteigender Wärme oder während einer Hütten-Pause kann dann ein Oberteil in den Rucksack wandern. Handschuhe und Jacke sollten Skifahrer auf der Piste jedoch immer anbehalten: Ein Sturz ohne Handschuhe kann unangenehme Abschürfungen zur Folge haben, eine Jacke schützt gegen den Fahrtwind.

Das gilt umso mehr für Snowboarder, da sie auch ohne Sturz deutlich mehr Schneekontakt haben. Zwar gibt es in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz für Erwachsene auf den Pisten keine Helmpflicht.

Birgit Dreyer rät dennoch dazu, einen Helm zu tragen: Er schützt bei einem Unfall vor schweren Kopfverletzungen. Ebenfalls immer mit dabei sein sollten eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor und eine UV-Strahlen abweisende Sonnenbrille.

Mit Skiern hin, mit Gips zurück?
Für Urlauber, die außerhalb Deutschlands, zum Beispiel in Österreich, Italien oder in der Schweiz Skifahren wollen, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Zwar bietet die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der europäischen Union auch im Ausland einen gewissen Schutz.

„Die Kassen erstatten die Arzt- und Behandlungskosten jedoch nur bis zur Höhe der deutschen Regelsätze. Im Ausland sind Medikamente und Therapiemaßnamen aber häufig teurer als in Deutschland.

Das bedeutet: Der verunglückte Wintersportler muss unter Umständen kräftig zuzahlen“, weiß Birgit Dreyer. Auch für die Suche und Bergung von Verletzten kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf.

„Vor allem wenn der Verletzte mit dem Hubschrauber abtransportiert werden muss, können schnell mehrere tausend Euro anfallen“, gibt die ERV Expertin zu bedenken. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Winterurlauber auf der sicheren Seite; eventuelle Bergungskosten sind hier inkludiert.

Sie übernimmt auch die Auslagen für einen Krankenrücktransport. Dieser wird von den gesetzlichen Krankenkassen übrigens grundsätzlich nicht übernommen – das gilt auch für Deutschland.

 

Tipp der Redaktion passend zum Thema: Auslandsreisekrankenversicherung: Ohne kann’s teuer werden!

 

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