Fragen zum Versicherungsschutz rund um die Weltmeisterschaft

Gothaer: Am Donnerstag ist in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft gestartet. Ob live vor Ort oder in der Heimat beim Public Viewing, die Stimmung der aktuellen Weltmeister wird hoffentlich wieder bestens sein. Doch bei aller Begeisterung sollte auch ein wenig Vorsicht mitfeiern. In welchen Situationen eine Versicherung helfen kann, zeigt unsere Übersicht:

Ich rutsche beim Public Viewing auf Glasscherben aus oder stürze im Stadion von der Tribüne. Wer zahlt meine Arztkosten?
Die akuten Behandlungskosten zahlt bei einem Unfall in Deutschland die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab.

“Für mögliche Langzeitfolgen einer Verletzung sollte man zudem eine private Unfallversicherungabschließen. Sie zahlt dann entweder einen einmaligen Kapitalbetrag oder, je nach Vereinbarung, eine monatliche Rente. Mit letzterer kann man zum Beispiel eine dauerhafte Verdienstminderung ausgleichen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Thema Alkohol: Bin ich als Fan trotz Alkoholkonsum noch versichert?
Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es jedoch bei starker Trunkenheit werden: Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

Beim Public Viewing wurden meine Wertsachen gestohlen – bekomme ich diese ersetzt?
Es kommt darauf an, ob Handy und Co. unter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entwendet wurden. Dann gilt das Ganze nämlich als Raub. Wer eine Hausratversicherung besitzt, kann diese in Anspruch nehmen. Anders sieht es aus, wenn man Opfer eines sogenannten Trickdiebstahls wurde. Eine Deckung für diesen Tatbestand bieten nicht alle Versicherungen an – wenn, dann aber oft als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung.

Auch die Definitionen können unterschiedlich sein. “Bei der Gothaer fällt unter Trick- und Taschendiebstahl, die sogenannte Ausnutzung eines geschaffenen Überraschungsmoments oder die Anwendung von List, Geschicklichkeit und Schnelligkeit, um Gegenstände zu entwenden“, erklärt Gothaer Expertin Petra Schindler.

Zu beachten ist, dass beim Taschendiebstahl nur der Diebstahl von ganzen Taschen, also Handtasche, Rucksack oder ähnliches, versichert ist, aber nicht der Diebstahl von Geldbörsen oder sonstigen Sachen aus Taschen. Generell gilt natürlich: Möglichst wenige Wertsachen und vor allem Bargeld mittragen, Taschen mit Reißverschlüssen benutzen und vor allem immer ein Auge drauf haben.

 

 

Meine geplante Public Viewing-Veranstaltung fällt „ins Wasser“ – wer kommt für den Schaden auf?
Wer selbst ein Public-Viewing-Event durchführt, kann sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und einer Ausfallversicherung absichern. Muss eine Veranstaltung beispielsweise wegen eines Unwetters abgebrochen oder komplett abgesagt werden, schützt eine Veranstaltungsausfallversicherung die Organisatoren vor den finanziellen Folgen und kommt für die Kosten von angemieteten Räumlichkeiten, Essen und Getränken sowie ggf. gebuchten Künstlern auf.

Stolpert ein Besucher während des Events über ein Kabel oder eine nicht ordnungsgemäße Bühne stürzt zusammen und verletzt Teilnehmer, haftet der Veranstalter. „Hier empfiehlt sich dringend eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung“, rät Markus Wulfert, Experte der Gothaer für Veranstalter-Haftpflichtversicherungen.

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