Karneval – Versicherungsschutz für die 5. Jahreszeit

Gothaer Versicherung: Ob „Karneval“, „Fasching“ oder „Fasnacht“ – bis zum 14. Februar ist die fünfte Jahreszeit in der heißen Phase. Besonders in Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz oder Düsseldorf ist niemand vor der guten Laune sicher. Wird aber Spaß zum Übermut, sind Unfälle oder Verluste vorprogrammiert. Gothaer Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn ich das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniere?
„Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht. Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Wer zahlt meine Arztkosten wenn ich in einer Kneipe oder auf der Straße ausrutsche oder mich an zerbrochenen Gläsern schneide?
„Dies ist ein Fall für die Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann man mit einer privaten Unfallversicherung auf finanzielle Entschädigungen zählen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Wie bin ich versichert, wenn ich mir Umzüge ansehe?
Wenn „D’r Zoch kütt“, sind die Jecken durch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters geschützt. Ob die in die Menge geworfenen „Kamellen“ einzelne Zuschauer verletzen oder gar Personenschäden durch die Festwägen entstehen – ohne eine Veranstalter-Haftpflicht zur Abdeckung solcher Schäden, darf kein Zug starten.

Aber Vorsicht: Andere Gerichtsurteile zählen die Teilnahme an einem Karnevals-Umzug zum „allgemeinen Lebensrisiko“ und weisen Klagen von verletzten Karnevalisten ab.

Versicherungsschutz bei Alkoholkonsum?
Für viele Jecken gehört Alkohol zum Karnevalfeiern dazu. Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden.

Problematischer kann es bei übermäßigem Alkoholkonsum werden. Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

 

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