Reiserücktrittsversicherung: Wann hilft sie – und wann nicht?

Volkswagen Bank: Krankheit, Jobverlust oder der Zug zum Flughafen, der "ausgerechnet heute" Verspätung hat – es gibt viele Gründe, warum man eine gebuchte Reise nicht antreten kann. In solchen Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung den Urlauber davor schützen, dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt. Doch in welchen Fällen zahlt eine Rücktrittsversicherung in der Regel – und in welchen nicht?

 

Warum braucht man eigentlich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist ein sinnvolles Instrument, um sich gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern, die eine Urlaubsreise unmöglich machen. Hat man sich das ganze Jahr auf seinen Urlaub gefreut und kann ihn dann doch nicht antreten, ist es umso ärgerlicher, wenn man auch noch das schwer verdiente Geld nicht zurückbekommt.

 

Bekommt man bei einer Stornierung nicht automatisch sein Geld zurück?
Leider nicht immer, denn den Rücktritt von einer Reise lassen sich die Anbieter mitunter in Form von Stornogebühren bezahlen. In der Regel gilt hier: Je kurzfristiger die Reise abgesagt werden muss, desto teurer wird auch die Stornierung. Beispiel: Ein Urlauber bricht sich zwei Tage vor Beginn einer pauschal gebuchten Reise das Bein und kann deshalb nicht losfahren.

 

So kurz vor Reiseantritt kann der Veranstalter für gewöhnlich immer 100 Prozent der überwiesenen Summe als Stornogebühr einbehalten.

Mithilfe der Reiserücktrittsversicherung kann der Urlauber das Geld dagegen zurückbekommen. Dass Stornogebühren bis zu 100 Prozent übernommen werden, ist bei vielen Anbietern einer Reiserücktrittsversicherung mittlerweile Standard.

 

Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung deckt in der Regel nur Fälle ab, die vor dem Reiseantritt geschehen. Sie ersetzt also nicht eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung in der Regel?
Die Versicherung umfasst verschiedene Ereignisse, die dem Reiseantritt im Wege stehen. In der Regel sind folgende Gründe versichert: nicht vorhersehbare schwere Krankheit (Reise kann laut ärztlichem Attest in keinem Fall angetreten werden); unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes; ein Todesfall in der Familie; Impfunverträglichkeit oder eine defekte Prothese.

 

Ebenfalls abgesichert ist, wer einen schweren Unfall erleidet oder Opfer einer strafbaren Handlung Dritter (z. B. Einbruch) wird. Abgedeckt sind Schwangerschaft, ein erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Brand oder eine Ladung vor Gericht als Zeuge. Wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden verspätet eintreffen und man den Anschluss (z. B. Bahn, Bus, Flug) verpasst, deckt dies die Reiserücktrittsversicherung in der Regel auch ab. (siehe auch: Ausgleichzahlung bei Flugannullierung?)

 

Auch versichert sind Kunden, die ein unerwartetes Angebot einer neuen Arbeitsstelle erwarten, oder bei denen die Wiederholung einer Prüfung in Schule oder Uni ansteht. Selbst wenn der Partner die Scheidung einreicht, springt die Reiserücktrittsversicherung ein.

Nicht vorhersehbare schwere Krankheiten wie ein Knochenbruch werden in der Regel von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Welche Situationen genau abgesichert sind, sollte der Kunde am besten vor dem Abschluss der Versicherung abklären. Für die Schadenregulierung sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen maßgeblich.

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht?
Versicherte sollten genau prüfen, welche Gründe in ihrer Versicherung abgedeckt sind.

 

Wie bekomme ich mein Geld von der Reiserücktrittsversicherung wieder?
Kunden müssen den Eintritt eines der oben genannten Ereignisse bei ihrer Versicherung melden und Nachweise erbringen, etwa eine Krankenbescheinigung vom Arzt. Wenn solche Nachweise nicht erbracht werden können, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern. Im positiven Fall schreibt der Versicherer Ihnen das Geld Ihrem Konto gut – sofern Sie die Reise noch nicht angetreten haben.

 

Denn sobald Sie bereits unterwegs in den Urlaub sind, greift die einfache Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Wer sich für die Reise selbst weiter versichern will, für den könnten eine Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Reisegepäckversicherung interessant sein. Manche Versicherer bieten die Reiserücktritts, -abbruch- und Gepäckversicherung auch im Paket an.

 

 

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