Definition: Überschussanteile

Mit diesem Begriff werden diejenigen Beträge beschrieben, die über die beim Abschluss des Vertrags garantierten Leistungen hinausgehen. Überschussanteile können jedes Jahr anfallen und werden dem Versicherten von der Gesellschaft in der Jahresabrechnung mitgeteilt.

Allerdings sind sie davon abhängig, wie gut das Unternehmen mit dem Geld der Versicherten wirtschaftet; in schlechten Jahren kann es also auch sein, dass überhaupt keine Überschussanteile gezahlt werden.

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