exB (ex Bezugsrecht)

Es handelt sich bei der Bezeichnung ‚exB (ex Bezugsrecht)’ um einen Kurszusatz, der für amtlich mitgeteilte Kurse im Kursblatt verwendet wird. Kurszusätze zum festgestellten Kurs geben an, inwieweit die (limitierten) Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträge ausgeführt wurden. Ex Bezugsrecht bedeutet „ohne Bezugsrecht“. Die Aktie wird mit Abschlag, nämlich ohne Anspruch auf den Bezug junger Aktien, gehandelt. Der Abschlag entspricht dem Wert des Bezugsrechts der Aktie vom Vortag. Dieser Kurszusatz wird ab dem Tag des Bezugsrechtsabschlages geführt. Meist ist es nach einer Kapitalerhöhung der vorletzte Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist. Als gleichsinnige Abkürzungen für „ohne Bezugsrecht“ werden auch verwendet: exB, exBR, exBez, ex Bezugsrecht, xB.

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