DZ BANK

Die DZ Bank setzt im Derivatehandel mit Zertifikaten ihren Schwerpunkt auf Selbstentscheider. Die angebotene Produktpalette ist groß: von Zertifikaten über Hebel- bis hin zu Zinsprodukten bietet die DZ Bank ein vielfältiges Spektrum mit zahlreichen Basiswerten. Dank Realtimeindikationen auf dem Portal des Zertifikate Emittent DZ Bank können alle Underlying genau beobachtet werden.

Über Musterdepots können Anleger verschiedene Produkte beobachten und sich beispielsweise via Email über Chartsignale oder Barrierebrüche informieren lassen. Auch die Informationsvielfalt der Researchabteilung bietet dem Zertifikate Anleger einen umfassenden Marktüberblick.

Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit Sitz in Frankfurt am Main ist innerhalb des genossenschaftlichen Finanzsektors als Zentralinstitut für fast 1.000 Volksbanken Raiffeisenbanken zuständig. Zur DZ BANK Gruppe gehören unter anderem die Bausparkasse Schwäbisch Hall, DG HYP, DZ PRIVATBANK Gruppe, DZ PRIVATBANK Schweiz, R+V Versicherung, TeamBank, Union Investment Gruppe, die VR LEASING, Geno Broker, VR Depot und andere Spezialinstitute.

 

Weitere Zertifikate Emittenten sind:

 

BaFin Informationen zur DZ Bank

BaFin Informationen zur DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Stand: 4. Dezember 2023

Gattung: CRR-Kreditinstitut

Erlaubnisse/Zulassung/Tätigkeiten Erteilungsdatum Ende am Endegrund
Abschlußvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) 01.01.1998
Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) 01.11.2007
Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) 01.01.1998
Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG) 26.03.2009
Depotgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG) 10.07.1961
Diskontgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG) 10.07.1961
Drittstaateneinlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG) 01.01.1998
E-Geld-Geschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 KWG) 01.07.2002 30.04.2011 Inkrafttr. d. Gesetzes z. Umsetzung d. 2. E-GeldRL
Eigengeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 3 KWG) 01.11.2007 31.12.2010 Ende nach Art 1 des CRD II-Umsetzungsgesetzes
Eigengeschäft (§32 Abs. 1a KWG) 31.12.2010
Eigenhandel (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG) 01.01.1998
Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) 10.07.1961
Emissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG) 01.01.1998
Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) 25.12.2008
Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) 25.12.2008
Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) 10.07.1961
Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) 01.01.1998
Finanztransfergeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) 01.01.1998 31.10.2009 Ende nach Art 2 Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG) 10.07.1961
Geldkartengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 KWG a.F.) 01.01.1998 30.06.2002 Ende nach § 64f KWG (4. FMFG)
Girogeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG) 10.07.1961 30.10.2009 Ende nach Art 2 Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG) 10.07.1961
Kreditkartengeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG) 01.07.2002 31.10.2009 Ende nach Art 2 Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
Netzgeldgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG a.F.) 01.01.1998 30.06.2002 Ende nach § 64f KWG (4. FMFG)
Organisiertes Handelssystem (OTF) (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1d KWG) 03.01.2018 15.08.2018 Rückgabe / Aufgabe
Revolvinggeschäft, sog. (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KWG) Revolvinggeschäft, sog. (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KWG)
Scheck- u. Wechseleinzugs- u. Reisescheckgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG) 31.10.2009
Sortengeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG) 01.01.1998

 

DZ BANK Nachrichten

Kontaktdaten DZ BANK

  • DZ BANK
  • Platz der Republik

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