Bezugsfrist

Aktionäre, die ein Bezugsangebot für neue Aktien erhalten, können das dadurch gewährte Bezugsrecht nur während einer bestimmten Zeitspanne ausüben. Diese Zeitspanne heißt Bezugsfrist. Sie muss mindestens zwei Jahre betragen. Nutzt ein Aktionär seine Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht, verfallen sie.

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XTB: Guten Morgen BÖRSE!

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Aktuelle Trading Nachrichten

Wochenausblick: Dax, U.S. Big Tech und Zentralbanken im Fokus – im S&P 500 berichten 177 Unternehmen über ihre Quartalszahlen

Die kommende Woche hat das Potential, eine der richtungsweisendsten Handelswochen des Quartals zu werden. Der Grund: eine geballte Ladung an Unternehmenszahlen trifft auf geldpolitische Entscheidungen...

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