Fälligkeit
Die Fälligkeit gibt den Termin an, zu dem ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber einem Schuldner geltend machen kann. Dieser ist dann dazu verpflichtet, seine Verpflichtungen zu erfüllen und z. B. geliehenes Geld zurückzuzahlen. Bei Termingeschäften wie dem Handel mit Optionen oder Futures bezeichnet die Fälligkeit den Zeitpunkt, an dem die zuvor vereinbarte Lieferung von Waren, Aktien oder Devisen ansteht. Durch so genanntes Glattstellen der Position – also etwa durch den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren – kann die Lieferung zum Tag der Fälligkeit jedoch verhindert werden.
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