Leerverkauf

Als Leerverkauf wird der Verkauf von Wertpapieren, Optionen, Futures, Waren oder Devisen bezeichnet, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt. Bis zum Liefertermin versucht der Verkäufer, diese billiger zu erwerben als er sie (bereits) verkauft hat. Die Differenz ist dann sein Gewinn (Differenzgeschäft).

 

Hat der Verkäufer zum Liefertermin jedoch die Vertragsgegenstände teurer erwerben müssen als er sie verkauft hat, dann trägt er das Risiko des Verlustes. Durch (befristete) Leihe der Vertragsgegenstände bei einem Dritten kann der Verkäufer aber noch im begrenzten Umfang Einfluss auf seinen Gewinn/ Verlust nehmen. Welche Finanzinstrumente vom Verbot von Leerverkäufen sind betroffen

 

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