Der Bausparvertrag – Sicherheit für die Lebensplanung

Lange Zeit als “langweilig” bezeichnet, hat der nun auch durch viele Neuregelungen und weitere Fördermöglichkeiten, gute alte Bausparvertrag gerade in Zeiten der weltweiten Finanzkrise und den unsicheren Zeiten wieder Einzug beim deutschen Sparer gefunden.

Mit einem Bausparvertrag holt man sich einen großen Baustein von “Sicherheit” in seine Lebensplanung. Denn in der Praxis bzw. der späteren Verwendung ist er ein Klassiker bei der Finanzierung eines Vorhabens mit einem schon zum Zeitpunkt des Vertrages abgeschlossenen und festgeschriebenen Zins.

Zudem kauft man sich je nach Variante eine beeindruckende Flexibilität bei der Lebensgestaltung ein. Wer sein Geld nicht für Immobilien benötigt, kann es sich rückwirkend auch bei vielen Gesellschaften attraktiv verzinsen lassen.

 

 

Bausparen und Verwendungsmöglichkeiten

Wenn es dann an die Verwendung des gesparten Geldes geht, sind bestimmte Regeln zu beachten, damit das gesparte Geld nicht für andere Zwecke genutzt wird (sogenannte zulagenschädliche Verwendung bzw. prämienschädliche Verwendung).

Nutzt man das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke, so sind erhaltene Zulagen und Prämien zurückzuerstatten!

Der Bausparer ist bei der Verwendung somit auf wohnwirtschaftliche Zwecke beschränkt. Alle diese Verwendungsmöglichkeiten einzeln aufzulisten ist an dieser Stelle nicht möglich. Ein paar Beispiele für die Verwendung sollen hier ausreichen:

  • Abbruchkosten (zwecks Neubau)
  • Anbau/Ausbau
  • Abfindung von Miterben
  • Anliegebeiträge
  • Autostellplätze, Garagen
  • Renovierung gesamt (auch von einzelnen Räumen)/Modernisierung
  • Baunebenkosten
  • Einbaumöbel bzw. Einbauküchen als fester Bestandteil der Immobilie
  • Entschuldung
  • Erbschaftssteuer
  • Fahrstuhl
  • Grunderwerbssteuer/Grundbuchkosten/Architektenkosten/Maklerkosten
  • Heizungsanlagen/Solaranlagen/Wärmepumpen
  • Sauna und Grünanlagen

Generell gilt:

Bei der Verwendung sind somit nahezu alle Kosten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Instandhaltung einer Immobilie verbunden sind, mit einem Bausparvertrag finanzierbar.

 

 

Was man steuerlich beachten sollte

Wenn Sie einen klassischen Bausparvertrag haben, so achten Sie auf Ihren aktuellen Freistellungsauftrag. Dieser Freistellungsauftrag sollte korrekt ausgefüllt sein und keine Punkte offenlassen (z.B. Konfession).

Haben Sie Ihre persönliche Steuernummer nicht parat, so können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich anfordern. Gewöhnlich können Sie die Steuernummer der Lohnsteuerkarte oder dem Einkommenssteuerbescheid entnehmen.

Durch neue gesetzliche Regelungen gilt ab dem 01.01.2011 ein neuer Freistellungsauftrag. Über sinnvolle Befristungen eines Freistellungsauftrags kann nachgedacht werden. Fragen Sie in diesen Dingen Steuerberater, die dies auf Ihre persönliche Situation hin prüfen können.

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