Mit welchen Verträgen sich eine Lebensversicherung koppeln lässt

Allgemein kann eine LV auch mit anderen Verträgen gekoppelt werden. Viele Versicherer bieten zum Beispiel eine Kopplung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Die Kombination aus beiden Versicherungen ist jedoch in der Regel nicht ratsam, da man diese nicht einzeln kündigen oder anpassen kann.

Zwar ist eine BU in den allermeisten Fällen eine sehr sinnvolle Absicherung gegen das Risiko, aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeiten zu können. Es kann jedoch sein, dass die Versicherungsbedingungen in einigen Jahren angepasst werden müssen, zum Beispiel weil sich die Familienplanung geändert hat.

In diesem Fall ist es also besser, wenn man zwei separate Verträge abgeschlossen hat, damit eine Änderung in einem Vertrag keine automatischen Konsequenzen auf den anderen hat.

 

 

Baufinanzierung und Lebensversicherung

Eine weitere Variante, die oft angeboten wird, ist die Kombination von Baufinanzierung und Lebensversicherung. Die Idee dabei ist, dass der Versicherungsnehmer Monat für Monat seine Prämien zahlt, während für das Darlehen in der Regel nur die Zinszahlungen vorgenommen werden müssen.

Am Ende der Laufzeit wird der Kredit dann mit der von der Versicherung ausgezahlten Summe getilgt. Das Problem bei dieser Konstruktion ist jedoch die Tatsache, dass man als Versicherungsnehmer nur mit dem Garantiezins kalkulieren kann, der in jedem Fall deutlich unter dem Zinssatz für den Kredit liegt.

Die Versicherung kann zwar höhere Beträge erwirtschaften, dies ist jedoch nicht garantiert; wer damit rechnet, spekuliert also auf eine positive Entwicklung, die oft nicht eintritt.

Am Ende der Laufzeit bedeutet das, dass der Kredit nicht komplett getilgt werden kann. Die Beiträge für die Versicherung hätte man in diesem Fall besser in die Tilgung des Darlehens gesteckt, da die Zinsen, die man auf diese Weise spart, höher sind als die Erträge, die man mit der Versicherung erwirtschaftet.

Zudem fallen bei einer derartigen Konstruktion hohe Provisionen für die Bank an, die die Versicherung im Auftrag der jeweiligen Gesellschaft vermittelt hat. Diese Provisionen sind zwar in den monatlichen Prämien versteckt, müssen aber nichtsdestotrotz vom Versicherten getragen werden.

 

 

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