Definition: Nachgelagerte Besteuerung

Bei der nachgelagerten Besteuerung müssen Beiträge, zum Beispiel für die Altersvorsorge, zunächst nicht versteuert werden. Wenn die Versicherung dann ausgezahlt wird, muss der Versicherte jedoch die erhaltenen Leistungen versteuern.

Der dafür fällige Einkommensteuersatz ist allerdings in der Regel niedriger als der andernfalls gültige Satz, zudem gelten auch noch verschiedene Freibeträge.

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