Definition: Stundung der Beiträge

Wenn man zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die monatlichen Prämien zu zahlen, können diese von der Gesellschaft gestundet werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht berührt wird, zudem muss der Vertrag selbst nicht gekündigt werden.

In der Regel gibt es einen maximalen Zeitraum, für den die Beträge gestundet werden können, oft liegt dieser bei sechs Monaten oder einem Jahr. Nach dem Ende der Stundung müssen die fehlenden Beiträge allerdings nachgezahlt werden.

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