Erfüllungsgarantie

Die Erfüllungsgarantie wird durch die Clearingstelle der Deutschen Börse gegeben. Sie bietet den Marktteilnehmern die Sicherheit, dass sämtliche am Terminmarkt abgeschlossenen Kontrakte auch tatsächlich erfüllt werden. Die Clearingstelle ist eine Abteilung der Börse, die für die Abwicklung der Handelsvereinbarungen verantwortlich ist. Terminkontrakte sind Geschäfte, die nicht sofort ausgeführt werden, sondern sich auf einen in der Zukunft liegenden Termin beziehen. Beispiele dafür sind Optionen und Futures.

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