Grundkapitalherabsetzung

Eine Kapitalherabsetzung ist die Verminderung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Der Grund hierfür kann sein, dass ein nicht mehr benötigter Teil des Kapitals an die Aktionäre zurückgezahlt werden soll. Auch um eine Unterbilanz auszugleichen, kann eine Aktiengesellschaft ihr Kapital herabsetzen. Der Beschluss zu einer Kapitalherabsetzung muss auf einer Hauptversammlung mit mindestens 75 Prozent der Stimmenmehrheit getroffen werden.

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