Amtlicher Makler
Amtliche Makler oder auch Kursmakler vermitteln Wertpapiergeschäfte an der Börse für die zum Handel zugelassenen Börsenbesucher. Er vermittelt ausschließlich amtlich notierte Wertpapiere und wirkt an der Kursfeststellung mit. Er wird von der Landesregierung unter Mitwirkung von Maklerkammer und Börsenvorstand bestellt und vom Staatskommissar auf seine gewissenhafte Amtsausübung vereidigt.
Der amtliche Makler ist zumeist in der Mitte hinter sog. Schranken des Börsensaales platziert und betreut ganz bestimmte Wertpapiere. Nach Börsenschließung fertigt er Schlussnoten zur Bestätigung der vermittelten Geschäfte an. Für seine Arbeit erhält er eine Courtage.
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