Anfänglicher effektiver Jahreszins
Kreditinstitute sind verpflichtet, nach der Preisangabeverordnung bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung anzugeben (Angabe pro Jahr p.a. in Prozent). Sind die Kreditkonditionen während der gesamten Laufzeit unverändert, dann heißt dieser Preis effektiver Jahreszins (richtiger: effektiver Jahreszinssatz). Wenn sich jedoch während der Laufzeit des Kredites die preisbestimmenden Faktoren verändern können und dadurch der Zinssatz sich entsprechend ändert, muss der Preis als anfänglicher effektiver Jahreszins angegeben werden.
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