Anteilsinhaber

Erklärung Anteilsinhaber: Ein Anteilsinhaber (= Shareholder, Aktionär) ist rechtlicher Eigentümer von Aktienanteilen oder anderen Wertpapieren. Je nachdem in welche Art von Unternehmen der Anteilsinhaber investiert, wird er als Aktionär, Gesellschafter oder Mitunternehmer bezeichnet.

Als Anteilsinhaber hat man sowohl Rechte (z.B. auf Gewinnbeteiligung, Stimmrecht) als auch Pflichten (z.B. Treuepflicht). Ist man Inhaber von Stammaktien, verfügt man zusätzlich über ein Stimmrecht. Hierzu muss der Anteilsinhaber an der jährlichen Hauptversammlung teilnehmen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Anteilseigner sein. Eine Legaldefinition findet sich im §2 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG).

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