Haltekosten

Als Cost-of-Carry werden in Termingeschäften die sogenannten (effektiven) Haltekosten des Kontraktgegenstandes bezeichnet. Dabei wird der Kontraktgegenstand (zeitlich) im Bestand gehalten und ein Terminkauf nicht getätigt. Bei Covered Warrants sind dies die Finanzierungskosten des Stillhalters für den Deckungsbestand. Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen Refinanzierungskosten des Deckungsbestandes und den vereinnahmten Beträgen. In Warenterminkontrakten sind Cost-of-Carry Lager- und Versicherungskosten zur Bestandshaltung der Waren sowie Zinskosten zur Finanzierung der Warenbeschaffung abzüglich der Zinserträge und Dividenden bei Finanzaktiva. Die Cost-of-Carry sind damit auch Ursache für die Unterschiede zwischen Kassa- und Future-Preisen im Kontrakthandel.

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