Kirchensteuer
Erklärung Kirchensteuer: Als Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind Anleger in Deutschland verpflichtet, unter anderem auf Kapitalerträge (z.B. Tagesgeldzinsen, Aktienhandel) Kirchensteuern zu bezahlen.
Zunächst einmal muss man wissen, dass auf solche Kapitalzuflüsse 25 % Abgeltungssteuer zu entrichten sind. Zusätzlich werden auf Grundlage dieses Betrages der Solidaritätszuschlag (davon 5,5 %) und die Kirchensteuer (davon 8-9 %) fällig.
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in allen übrigen Bundesländern 9 %.
Die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden. Seit 2015 holt die Bank Informationen zur Kirchenzugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Der Abzug der Kirchensteuer erfolgt als sogenannte Quellensteuer automatisch. Wer aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer entrichten.
Beispielrechnung:
1.000,00 Euro Gewinn aus Aktienhandel
– 250,00 Euro Abgeltungssteuer (25 Prozent vom Gewinn)
– 13,75 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent vom Betrag der Abgeltungssteuer)
– 20,00 Euro Kirchensteuer (8 Prozent vom Betrag der Abgeltungssteuer)
= 716,25 Euro Netto-Auszahlbetrag
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