Marge, Margin

Die Marge (oder Margin) ist eine Sicherheitsleistung, die Käufer von Optionsscheinen sowie Käufer und Verkäufer von Futures erbringen müssen. Sie wird bei der Clearingstelle der Deutschen Börse hinterlegt und kann entweder in bar bezahlt oder als Wertgutschrift bereitgestellt werden. Der Zweck der Marge besteht in der Gewährleistung, dass die mit dem Options- oder Futuregeschäft für einen künftigen Termin vereinbarte Transaktion auch tatsächlich abgewickelt werden kann. Gleich beim Abschluss des Termingeschäfts muss eine so genannte Initial Margin (Ersteinschuss) hinterlegt werden. Je nach Kursentwicklung kann die Clearingstelle zudem später weitere Margenzahlungen einfordern.

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