Progressionsvorbehalt

Der Begriff Progressionsvorbehalt stammt aus dem Steuerrecht. Er bezieht sich auf Einkünfte, die zwar nicht der Besteuerung im Inland unterliegen, die aber dennoch dem gesamten zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden. Dadurch erhöht sich für den Steuerpflichtigen i. d. R. der Steuersatz, der auf sein Gesamteinkommen angewendet wird. Häufig gilt der Progressionsvorbehalt auf Einkünfte, die im Ausland erzielt und dort bereits versteuert wurden. Hierzu zählen beispielsweise Geschlossene Immobilienfonds, die in Objekte in den USA oder England investieren.

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