Definition: Fondsgebundene Lebensversicherung

Genau wie bei der Kapitallebensversicherung erhält der Versicherte einen Todesfallschutz, allerdings muss die Gesellschaft hier keinen Garantiezins erwirtschaften.

Die Höhe der Auszahlung lässt sich für den Versicherten also nicht von vornherein vorhersagen. Die Anlage der eingezahlten Prämien erfolgt in Form von Investmentfonds, das Unternehmen ist dabei lediglich an die beim Vertragsabschluss identifizierten Fondsarten gebunden.

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