Definition: Schlussgewinnanteil

Er wird auch als Schlussüberschussanteil bezeichnet und zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. In der Regel fällt der Schlussgewinnanteil umso höher aus, je länger der Vertrag lief.

Er wird auch dann gezahlt, wenn die Versicherung vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird oder wenn der Versicherte stirbt und die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.

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