Riester-Rente – der private Altersvorsorgevertrag

Für Angestellte und Beamte z.B. lohnt sich deshalb der Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages, den man überall unter dem Namen “Riester-Rente” kennt.

Die “Riester-Rente” ist eine privat finanzierte Rentenform in Deutschland. Sie wird jedoch vom Staat mittels staatlicher Zulagen und durch Steuerabzugsmöglichkeiten gefördert.

Als Rentenvorsorgeform gehört die “Riester-Rente” heute zu den wichtigsten Säulen der Altersvorsorge.

Walter Riester als Namensgeber

Namensgeber dieses Rentenmodells war der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der die gesetzliche Rentenversicherung in den Jahren 2000/2001 reformierte.

Schon zu diesem Zeitpunkt wurde das Nettorentenniveau eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der 45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, auf das neue Rentenniveau von 67 Prozent angepasst.

 

 

Vorteile des Riester-Sparens:

  • Sie bekommen als Sparer staatliche Zulagen
  • Sie erhalten durch den Sonderausgabenabzug ggf. oder sogar beträchtliche Steuerermäßigungen.
  • Sie haben eine garantierte Beitragszusage (diese ergibt sich aus Ihrem Vertrag) – natürlich abhängig von etwaigen Anbieterwechseln und Kündigungen

Ein Vorsorgevertrag mittels einer “Riester-Rente” macht aber nur Sinn, wenn die Sparer unmittelbar oder mittelbar zulagenberechtigt sind.

Wer hat die Förderberechtigung?

Unmittelbar berechtigt für Zulagen sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, ALG-II-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende.

Obendrein gibt es noch weitere unmittelbar Berechtigte gemäß §10a EStG, die unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen. Mittelbar zulagenberechtigt sind alle Ehepartner der Zulagenberechtigten, wenn Sie nicht schon unmittelbar zulagenberechtigt sind.

Welche Zulagen gibt es?

Die vollen Zulagen vom Staat erhält jeder Berechtigte Sparer, der seinen Riester-Vertrag mit 4 Prozent seines Bruttolohns bespart. Dies bedeutet im Klartext, dass nur derjenige volle Zulagen erhält, der 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens spart. Die Zulage des laufenden Jahres wird dann abgezogen.

Es gibt die Grundzulage für den Sparer selbst mit einer Summe von 154 Euro und die Kinderzulage mit einer Summe von 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, erhalten Sparer 300 Euro je Kind.

 

 

Wie wird eine Riester-Rente berechnet und wie hoch ist die Förderung?

Beispiel

Herr Muster ist 35 Jahre alt, Arbeitnehmer, verheiratet und hat zwei Kinder (geboren 2004 und 2007). Er hat ein Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro und ist Alleinverdiener. Frau Muster ist 32 Jahre alt und Hausfrau und erhält Kindergeld für die zwei Kinder.

Herr Muster ist unmittelbar förderberechtigt, Frau Muster mittelbar förderberechtigt.

Wenn Herr Muster nun eine Riester-Rente abschließt, erhält er folgende Förderungen, wenn er, wie vom Staat gefordert, 4 Prozent seines Bruttolohns in eine Riester-Rente spart. Frau Muster schließt ebenso einen Vertrag ab. Sie bringt nur den Sockelbeitrag von 60 Euro ein.

Bei einem Bruttolohn von 30.000 Euro ergeben 4 Prozent 1.200 Euro. Für sich, seine Frau und die zwei Kinder erhält die Familie Muster allein insgesamt 678 Euro Gesamtzulage (ergibt sich aus den zwei Grundzulagen zu je Euro 154 und den zwei Kinderzulagen zu je 185 Euro).

Familie Muster muss demnach nur 522 Euro Eigenaufwand betreiben, um den Vertrag korrekt zu besparen. Das entspricht einer staatlichen Förderquote von über 50 Prozent! Ist in einem Fall die Steuerersparnis höher, als die Zulage, so schreibt das Finanzamt Ihnen die Differenz im Rahmen Ihres Einkommensteuerbescheids gut.

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